Medienmitteilung

Zweitwohungsinitiative - Stellungnahme des Staatsrats

11/03/2012 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung


(IVS).- Der Staatsrat des Kantons Wallis hat von der Annahme der Initiative Franz Weber durch das Schweizer Stimmvolk Kenntnis genommen. Die Forderungen des Staatsrats an die Umsetzung dieser Initiative sind klar: Der Bau von bewirtschafteten Zweitwohnungen, der Verkauf von bestehenden Zweitwohnungen sowie die Umwandlung von leer stehenden Gebäuden oder Erstwohnungen in Zweitwohnungen müssen möglich bleiben.


Die Walliser Regierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Annahme dieser Initiative die Problematik der kalten Betten nicht zu lösen vermag. Durch die Initiative wird kein einziges kaltes Bett verschwinden und es wird auch kein einziges warmes Bett geschaffen! Die Initiative verhindert den Bau von neuen Zweitwohnungen über dem Schwellenwert von 20%, sieht aber keine einzige Massnahme vor, um die bestehenden Zweitwohnungen besser zu belegen.


Der Kanton Wallis hat das Problem bereits vor Jahren erkannt. Und er hat gehandelt, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, indem nach geeigneten Lösungen gesucht wurde, welche an jede spezifische Situation und an die lokalen Gegebenheiten angepasst waren. In der Zwischenzeit haben praktisch alle Gemeinden mit Handlungsbedarf Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus auf ihrem Territorium eingeleitet oder umgesetzt. Der Staatsrat wird den eingeschlagenen Weg einer verantwortungsvollen und kohärenten Politik konsequent weitergehen, indem spezifische Massnahmen angeordnet werden sollen.


Die Annahme dieser Initiative wird erhebliche Auswirkungen auf die Walliser Wirtschaft haben und voraussichtlich in spürbarer Weise den Walliser Arbeitsmarkt treffen. Die Walliser Regierung wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um diese Situation bestmöglichst zu meistern. Ungeachtet dessen und angesichts der Problematik im Zusammenhang mit der Entwicklung der touristischen Beherbergungsinfrastruktur hat der Staatsrat Ende 2011 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen für alle Arten der touristischen Beherbergung zu erstellen. Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, den Kanton Wallis als Tourismuskanton noch besser zu positionieren und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und ihre Wertschöpfung zu erhöhen. Hierfür braucht es eine Gesamtschau und eine neue integrale Sicht der touristischen Beherbergung. Der Zweitwohnungsbau kann nicht isoliert betrachtet werden. Der vom Staatsrat gewünschte Aktionsplan soll daher zusätzlich zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung auch eine bessere Bewirtschaftung der Zweitwohnung wie auch eine verstärkte Förderung der Hotellerie oder neuer Formen touristischer Beherbergung behandeln. Ziel des Aktionsplans ist es, den Behörden auf kantonaler und kommunaler Ebene den Handlungsbedarf aufzuzeigen und ihnen gleichzeitig auch Instrumente sowie einen konkreten Massnahmenplan über mehrere Jahre in die Hand zu geben. Parallel zum Aktionsplan führt der Kanton seine Arbeiten zur Anpassung des kantonalen Richtplans weiter. All diese Arbeiten sollen es ermöglichen, den Bundesbehörden relevante Elemente für ihre Arbeiten zur Umsetzung der vom Schweizer Stimmvolk heute angenommen Initiative anzubieten.


Der Kanton steht den betroffenen Gemeinden selbstverständlich bei Bedarf unterstützend zur Verfügung und führt damit die bestehende gute Zusammenarbeit weiter.

MM