Medienmitteilung

Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe

09/03/2012


(IVS).- Das revidierte Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Schlüsselrolle der Gemeinden wird darin bekräftigt. Der Kanton dient als Aufsichtsbehörde und stellt die einheitliche Anwendung der Sozialhilfe im Wallis sicher. Als roter Faden durch die neue Gesetzgebung zieht sich der Fokus auf die Wiedererlangung der Selbständigkeit. Parallel dazu erleichtern neue Regeln im Bereich des Behindertenwesens das Wohnen zu Hause sowie die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung.

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