Medienmitteilung

Baudossiers der Gemeinde Bagnes - Freiburger Jurist als Experten beauftragt

25/06/2019 | Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

In der Angelegenheit der Baudossiers der Gemeinde Bagnes zieht der Staatsrat den Rechtsanwalt und früheren Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Jean-Luc Baechler, als externen Experten hinzu. Dessen Auftrag wird es sein, die vom Kanton unternommenen Schritte, die von der Gemeinde eingeführten Verfahren und Regularisierungsmassnahmen sowie deren Praxis bei der Behandlung neuer Baugesuche zu überprüfen.

Anfang Jahr nahm der Staatsrat den ersten halbjährlichen Bericht der Gemeinde Bagnes über die Umsetzung und Überwachung der 18 vom Kanton geforderten Korrekturmassnahmen zur Kenntnis. Daraufhin verlangte er von der departementsübergreifenden Arbeitsgruppe, die sich mit dem Fall befasst, eine Prüfung des Berichts und beschloss, zur Unterstützung und Beschleunigung der verschiedenen Kontrollen einen externen Experten zu beauftragen.

Nach heutigem Befund der Arbeitsgruppe fehlt es für einen Teil der vom Kanton geforderten Massnahmen zurzeit noch an diversen Elementen, um zu entscheiden, ob sie zufriedenstellend erfüllt worden sind. Für die nach Aufdeckung der Angelegenheit behandelten Dossiers erscheinen die von der Gemeinde beschlossenen Korrekturmassnahmen allerdings geeignet, um einen gesetzeskonformen Zustand herbeizuführen. Problematischer sieht es hingegen mit der Regularisierung der Dossiers aus der Zeit davor aus, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen.

Der Staatsrat hat den Freiburger Rechtsanwalt und amtierenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Jean-Luc Baechler, zum Experten in dieser Angelegenheit ernannt. Die Ernennung erfolgt aufgrund seiner Kompetenzen und Kenntnisse sowie seiner beruflichen, juristischen und politischen Erfahrung. Der frühere Präfekt des Broyebezirks präsidierte auch das dortige Bezirksgericht, dessen Arbeitsgericht und Vormundschaftskammer. 2006 wurde er zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt, dessen Präsidium er von 2015 bis 2018 innehatte.

Sein Auftrag wird in erster Linie darin bestehen, die vom Kanton (sprich durch die Regierung und der staatsinternen Arbeits- und Unterarbeitsgruppe) seit Bekanntwerden der rechtswidrigen Bauten 2016 im Rahmen der Beaufsichtigung der Gemeinde Bagnes unternommenen Schritte zu prüfen.

Als Zweites wird der Experte die von der Gemeinde eingeführten Verfahren und beschlossenen Regularisierungsmassnahmen zu prüfen haben. Hierzu wird die kommunale Praxis bei den als «mangelhaft» bezeichneten Baubewilligungen («alte» Baubewilligungen, bei denen die Ausnützungsziffer (AZ) nicht nach den kantonalen Vorschriften berechnet wurde) an konkreten Fällen zu untersuchen sein. Auch die Anwendungsweise der baupolizeilichen Verfahren wird zu überprüfen sein, insbesondere in jenen Fällen, bei welchen Bauarbeiten ohne Bewilligung oder in Abweichung einer erteilten Bewilligung ausgeführt worden sind.

Als Drittes wird es die Aufgabe des Experten sein, die kommunale Praxis betreffend die neuen, seit Juli 2018 eingegangen Baugesuche zu überprüfen. Dies auf der Grundlage einer von der Arbeitsgruppe durchzuführenden Stichprobenprüfung.

Die Gemeinde Bagnes wird auch weiterhin halbjährlich, jeweils am 30. Juni und am 31. Dezember, Rechenschaft über die Umsetzung und Überwachung der vom Kanton geforderten Korrekturmassnahmen abzulegen haben.