Medienmitteilung
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Viadukt bei Riddes - Verkehrsbeschränkung für den Schwerverkehr über 40 Tonnen

24/06/2019 | Dienststelle für Mobilität 

Bei Routineinspektionen an den Kunstbauten im Rahmen der planmässigen Arbeiten an der A9 wurden am Viadukt bei Riddes (Ausfahrt Nr. 24) Schäden festgestellt. Als Vorsichtsmassnahme gelten daher ab Montagnachmittag um 15 Uhr Verkehrsbeschränkungen für den Schwerverkehr über 40 Tonnen.

Die Renovierungsarbeiten an der Autobahn in der Region Martinach konzentrieren sich zurzeit auf den Streckenabschnitt Saxon – Riddes. In diesem Rahmen führen Kanton und Bund gemeinsam systematische Inspektionen an den Kunstbauten durch.

Der Viadukt ist gemeinsames Eigentum des Bundesamtes für Strassen und des Kantons Wallis und dient der Kantonsstrasse T9 zur Überquerung der Rhone, mehrerer kommunaler Strassen und Wege, der A9 sowie der Bahngleise der Simplonlinie.

Bei diesen planmässigen Inspektionen, sowohl durch Testfenster, die zur Zustandskontrolle der Spannglieder geöffnet worden sind, als auch durch visuelle Kontrollen im Innern der Hohlkästen, wurden an einigen Bauwerkteilen Schäden entdeckt.

Auch wenn die Tragsicherheit des Viadukts nicht gefährdet ist, werden vorsorglich, und bis weitere Untersuchungen erfolgt sind, Einschränkungen für den Schwerverkehr erlassen.

Somit werden Ausnahmetransporte (Transporte über 40 Tonnen) untersagt, und LKW werden beim Passieren des Viadukts einen Abstand von 50 Meter einhalten müssen.

Neue Informationen über die definitiven Entscheide betreffend die Weiterführung der Massnahmen, allfällige weitere Einschränkungen oder auch erforderliche Arbeiten am Viadukt werden während des Sommers 2019 folgen.