Medienmitteilung

Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen - Administrative Untersuchung zur Wahlfälschung vom März 2017

21/06/2019

Der Staat Wallis trifft Massnahmen, um die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe zu erhöhen. Eine zusätzliche Identifizierungsetappe bei der Unterschrift der Stimmkarte wird eingeführt. Diese sollte 2020 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um eine der Schlussfolgerungen der administrativen Untersuchung, die vom Staatsrat im Anschluss an den Betrug bei den kantonalen Wahlen im März 2017 eingeleitet wurde. Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass die betroffenen Gemeinden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen korrekt angewendet haben. Sie hat jedoch auch einige Mängel hervorgebracht. Die betroffenen Gemeinden wurden aufgefordert, diese zu korrigieren. Zudem wurden alle Walliser Gemeinden an gewisse Regeln im Bereich der politischen Rechte erinnert.

Nach dem Abschluss des strafrechtlichen Kapitels der Wahlfälschung im Oberwallis während der kantonalen Wahlen vom März 2017 und der Verurteilung des Täters im September 2018 hat der Staatsrat beschlossen, eine administrative Untersuchung einzuleiten um zu überprüfen, ob die Bestimmungen im Gesetz über die politischen Rechte und die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe eingehalten wurden. Die Untersuchung zeigt, dass die Gemeinden Brig-Glis, Visp und Naters das Gesetz und die Verordnung im Allgemeinen korrekt angewandt haben.

Die Mängel, die festgestellt wurden (Anzahl Urnen, formelle Ernennung der Mitglieder der Wahl- und Auszählbüros, usw.), können nicht als gravierend eingestuft werden und hatten keinen Einfluss auf die Durchführung und die Resultate der Wahlen. Es müssen diesbezüglich keine disziplinarischen Massnahmen ergriffen werden. Der Staatsrat hat die betroffenen Gemeinden informiert und sie aufgefordert, die festgestellten Mängel rasch zu beheben. Zudem hat er sämtlichen Walliser Gemeinden an gewisse Regeln in Bezug auf die politischen Rechte erinnert.

Parallel zur administrativen Untersuchung hat die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Walliser Gemeinden (VWG) eine Lösung ausgearbeitet, um die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe zu erhöhen. Zu Beginn jeder Legislaturperiode erhält jeder Wähler von seiner Gemeinde einen Satz selbstklebender Etiketten (mit Vor- und Nachnamen des Bürgers, dem Wappen und dem Namen der Gemeinde). Im Falle einer brieflichen Stimmabgabe bringt der Bürger auf seinem Rücksendungsblatt in dem dafür vorgesehenen Feld ein Etikett an. Es handelt sich dabei um eine zuverlässige, einfach umsetzbare und wenig kostenintensive Massnahme für die Gemeinden. Hingegen wird dadurch die Dauer der Teilauszählung verlängert. Diesbezüglich müssen die Bestimmungen angepasst werden, um den Gemeinden den nötigen Spielraum zu gewähren.

Ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) und die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe (VbStA) wird dem Staatsrat und anschliessend dem Grossen Rat unterbreitet werden. Die Massnahme sollte ab 2020 in Kraft treten. Der Kanton Wallis wäre einer der wenigen Kantone, die zusätzlich zur Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt eine weitere Identifikationsmassnahme für die briefliche Stimmabgabe einführen würde.