Medienmitteilung

Gemeinderatswahlen 2012 - Staatsrat legt Daten und Modalitäten fest

06/02/2012 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung
(IVS).- Der Staatsrat hat den Beschluss betreffend die Wahl der Gemeindebehörden für die Legislaturperiode 2013-2016 verabschiedet. Die erste Etappe, also die Wahl der Gemeinderäte, wird am Sonntag, dem 14. Oktober 2012 stattfinden.

Den Auftakt zu den Gemeindewahlen 2012 wird am Sonntag, 14. Oktober 2012 die Wahl der Gemeinderäte sowie der Richter und Vizerichter bilden.Die Generalratswahlen werden am 11. November 2012 durchgeführt. Gleichentags werden auch die Gemeindepräsidenten und Vizepräsidenten gewählt. Eine allfällige Stichwahl (zweiter Wahlgang) ist für Sonntag, den 25. November 2012 vorgesehen.Eine Ausnahme für jene Oberwalliser Gemeinden, die ihren Gemeinderat nach dem Majorzsystem wählen: Wenn ein zweiter Wahlgang für die Gemeinderatswahlen nötig ist, wird die Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten am 25. November (erster Wahlgang) und am 9. Dezember 2012 (zweiter Wahlgang) stattfinden.Im Übrigen gelten die gleichen Regeln wie bereits für die Gemeindewahlen vom Herbst 2008: Die Listenhinterlegung für sämtliche Wahlen ist obligatorisch, die Gemeinden lassen die Wahlzettel für alle hinterlegten Listen drucken, es kommt zu einer stillen Wahl, wenn nur eine einzige Liste hinterlegt wurde usw.Für jene Gemeinden, die am 1. Januar 2013 fusionieren, wird der Staatsrat im Anschluss an den Fusionsbeschluss des Grossen Rates einen Beschluss zur Festlegung der besonderen Regeln für die Wahl der Behörden der neuen fusionierten Gemeinde erlassen.Die Gemeinden und die politischen Parteien werden demnächst die Unterlagen betreffend die Gemeindewahlen 2012 erhalten. Die entsprechenden Informationen werden auch auf der Internetsite des Kantons zu finden sein.

MM

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