Medienmitteilung

Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen"

24/01/2012 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation


Staatsrat empfiehlt Ablehnung

 

(IVS).- Der Staatsrat des Kantons Wallis lehnt die Volksinitiative vom 11. März 2012 zum Zweitwohnungsbau ab. Er ist der Meinung, dass die jüngsten Anpassungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung im Zusammen-hang mit Steuerung des Zweitwohnungsbaus ihren Zweck erfüllen und das auch in Zukunft tun werden. Die Regierung befürchtet ausserdem bei einer Annahme eine Verwässerung des Föderalismus und der Autonomie der Kantone und Gemeinden. Zudem weißt sie auf die Gefahren für die Wirtschaft in den Bergregionen hin, welche im Konflikt mit den Zielen des Bundes in den Bereichen der Regionalpolitik und des Finanzausgleichs stehen.

 

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat die Vorschläge der Initiative, welche vorsieht, den Anteil der Zweitwohnungen auf 20% der total vorhandenen Wohnungen zu beschränken, eingehend analysiert.

 

Die durch die Initiative aufgeworfenen Fragen zeigen die Realität, aber die Folgen einer Annahme der Initiative sind schlimmer als der jetzige Zustand.  Der Staatsrat und die Gemeinden des Kantons Wallis haben schon vor Jahren die Nachteile, die die Zweitwohnungen mit sich bringen erkannt und haben Massnahmen ergriffen, um die Expansion zu kontrollieren.

 

Die Regierung hat mit der Anpassung der kantonalen Tourismuspolitik bereits im Oktober 2003 im Bereich der Wirtschaftsziele die Limitierung der Anzahl von Zweitwohnungen und von Beherbergungsformen, welche den Boden und die Landschaft übermässig belasten und nur eine geringe Wertschöpfung generieren, vorgesehen. Konkret die Anwendung der bestehenden Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung gemäss Bundesvorgaben wie es z.B. im Koordinationsblatt D.1 „Integrierter Tourismus“ des Kantonalen Richtplans vorgesehen ist, und welche die Ziele der Initiative bereits erfüllt und deshalb überflüssig macht.

 

Bereits heute haben rund fünfzehn Tourismusgemeinden, darunter die international renommierten Stationen wie Crans-Montana, Zermatt oder Saas-Fee eine strikte Reglementierung des Zweitwohnungsbaus über Quoten und/oder Kontingente.  Viele andere Gemeinden wie Bagnes, Nendaz oder Riederalp haben die Zonen, in welchen das Bauen von Zweitwohnungen gestattet ist, bereits wesentlich verkleinert. Somit bleiben die Preise für Bauland auch für die örtliche Bevölkerung erschwinglich.  Andere Gemeinden, wie Val-d’Illiez, sehen vor, nicht benutzte Zweitwohnungen stärker zu belasten und damit kalte Betten zu bekämpfen.

 

Der Kanton hat in den vergangenen Jahren im Rahmen der Regionalpolitik Pilotprojekte im Bereich der Hotellerie wie auch solche zur besseren Auslastung im Zweitwohnungsbereich unterstützt und wird dies auch in den kommenden Jahren tun.

 

Der Staatsrat ist deshalb überzeugt, dass sich die bestehenden Instrumente bewährt haben und die richtigen für die Zukunft sind. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung hinsichtlich der Zweitwohnungen, welche am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, setzt den betroffenen Kantonen und Gemeinden eine Frist bis zum 1. Juli 2014, um geeignete Massnahmen gegen den überbordenden Zweitwohnungsbau zu ergreifen. Diese Drohung erscheint wirksam genug, so dass noch rascher wirksame und geeignete Massnahmen in den betroffenen Gebieten ergriffen werden.  Die Regierung befürchtet ausserdem eine Verwässerung des Föderalismus und der Autonomie der Kantone und Gemeinden, wenn die Initiative angenommen werden sollte.

 

Der Staatsrat möchte es zudem nicht unterlassen, auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den ganzen Kanton hinzuweisen, insbesondere für die alpinen Räume. Ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Beherbergungsarten, abgestimmt auf die regionalen und lokalen Bedürfnisse ist notwendig, damit sich dieser Wirtschaftszweig entwickeln kann. Allgemein kann man festhalten, dass sich die Marktentwicklung weder planen noch vorgeben lässt. In diesem Sinne ist davon abzusehen, dass emotionale Massnahmen getroffen werden. Da Anstreben einer harmonischen Entwicklung ist zu bevorzugen.

 

Die Gebirgskantone werden mit der vorliegenden Initiative in Bedrängnis gebracht, indem ein einziger Wirtschaftssektor aufs Spiel gesetzt wird. Der Staatsrat ist der Überzeugung, dass es für das ganze Land besser ist, wenn die Alpenkantone weiterhin volkswirtschaftlich und finanzpolitisch unabhängig bleiben. Die vorliegende Initiative steht dieser Zielsetzung entgegen und will die künftige Entwicklung als Ganzes verbieten. Die Bergkantone würden noch stärker abhängig von den urbanen Zentren und das Ungleichgewicht zwischen der Bevölkerung dieser beiden Räume würde noch weiter verstärkt. Die vorliegende Initiative steht damit in totalem Widerspruch zu den Zielsetzungen der Regionalpolitik und des Finanzausgleiches.

 

Aus den dargelegten Gründen empfiehlt der Staatsrat die Ablehnung der Initiative über die Zweitwohnungen.

 

 

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