Medienmitteilung

Bauhauptgewerbe im Kanton Wallis

24/01/2012 | Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
 

Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag im Bauhauptgewerbe im Kanton Wallis

 

(IVS).- Seit dem 31. Dezember 2011 untersteht das Bauhauptgewerbe in der Schweiz nicht mehr einem als allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Unter der Federführung des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) haben die Walliser Sozialpartner einen Entwurf für einen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe ausgearbeitet, in welchem Minimallöhne für den Kanton festgelegt wurden. Mit dieser Übergangsmassnahme wird der seit dem 1. Januar 2012 herrschende vertragslose Zustand in der Branche beendet. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern werden auf Bundesebene weitergeführt.

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