Medienmitteilung

Bauhauptgewerbe Wallis

23/01/2012 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse


Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag im Bauhauptgewerbe im Kanton Wallis

 

(IVS).- Seit dem 31. Dezember 2011 untersteht das Bauhauptgewerbe in der Schweiz nicht mehr einem als allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Unter der Federführung des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) haben die Walliser Sozialpartner einen Entwurf für einen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe ausgearbeitet, in welchem Minimallöhne für den Kanton festgelegt wurden. Mit dieser Übergangsmassnahme wird der seit dem 1. Januar 2012 herrschende vertragslose Zustand in der Branche beendet. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern werden auf Bundesebene weitergeführt.

Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat am 23. Dezember 2011 als Folge der dringlichen Postulate, die in der Dezembersession von Serge Métrailler und Bertrand Zufferey hinterlegt wurden, die betroffenen Sozialpartner zu einem Treffen eingeladen. Der Baumeisterverband, die Gewerkschaften UNIA und SYNA sowie die berufsübergreifenden christlichen Walliser Gewerkschaften haben sich zusammengefunden, um im Bauhauptgewerbe eine kantonale Übergangslösung zu finden, bis sich eine nationale Einigung abzeichnet.

 

In Übereinstimmung mit dem Obligationenrecht und im Auftrag der kantonalen tripartiten Kommission beabsichtigt der Staatsrat, einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen, in dem die Minimallöhne für den Kanton Wallis festgehalten sind. Dazu muss er aufzeigen, dass es regelmässig zu Verstössen gegen den Gesamtarbeitsvertrag kommt. Bei 75% der von den Sozialpartnern kontrollierten ausländischen Unternehmen die Arbeitnehmende ins Wallis senden, wurde der Gesamtarbeitsvertrag der Branche nicht eingehalten. Zudem hat die kantonale Beschäftigunginspektion bei 120 im Bereich der Schwarzarbeit durchgeführten Kontrollen 62 Verstösse festgestellt.

 

Das Bauhauptgewerbe bietet im Wallis rund 8‘400 Arbeitsplätze und generiert eine Lohnsumme von mehr als 500 Mio. Franken. Es sieht sich mit ausländischen Unternehmen konfrontiert, die durch das Fehlen eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags in der Schweiz zu Dumpinglöhnen arbeiten können.

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