Medienmitteilung

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor - Das Wallis als Kanton mit den meisten Unterzeichnergemeinden

14/06/2019 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Nach Sitten, Siders, Savièse, Martinach, Saint-Maurice, Saint-Gingolph, Fiesch, Leuk, Ernen und dem Kanton Wallis unterzeichnet heute Collombey-Muraz als zehnte Gemeinde die Charta der Lohngleichheit. Damit wird das Wallis der Kanton mit den meisten Unterzeichnergemeinden. Bislang haben sich schweizweit 73 Gemeinden, 16 Kantone und der Bund dafür eingesetzt, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern – die gemäss Bundesverfassung gewährleistet sein sollte – in ihrem Einflussbereich umzusetzen.

Die im September 2016 von Bundesrat Alain Berset lancierte Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor basiert auf dem Grundsatz, dass die öffentliche Hand in Bezug auf die Förderung der Lohngleichheit als gutes Beispiel vorangeht. Sie manifestiert den Willen der Unterzeichnenden, sich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane für die Lohngleichheit einzusetzen.

Die Unterzeichnenden verpflichten sich zu folgenden Punkten:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
  3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Im Wallis hat der Staatsrat ausserdem ein spezifisches Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen eingeführt. Die Unternehmen und Institutionen, die den Zuspruch für einen solchen Auftrag erhalten möchten, bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Es stehen ihnen mehrere Kontrollmechanismen zur Verfügung, damit sie diese Selbsterklärung gültig unterzeichnen können. Damit setzen sie sich dafür ein, ihre Praktiken zu kontrollieren, die Resultate zu analysieren und gegebenenfalls ihre Lohnpolitik anzupassen, sodass sie das Ziel der Lohngleichheit zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreichen.

Das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) ist erfreut zu sehen, dass die Walliser Gemeinden diesem Vorgehen so viel Interesse entgegenbringen und steht weiteren interessierten Gemeinden für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.gleichstellung-familie.ch/Charta.