Medienmitteilung

Umweltverträglichkeitsprüfung

21/06/2012 | Dienststelle für Umwelt


Vereinfachung und Harmonisierung des Verfahrens

(I-VS).- Der Staatsrat hat das neue kantonale Ausführungsreglement der Bundesverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (RUVPV) und dessen Anhang genehmigt. Gleichzeitig werden die bisherigen kantonalen Richtlinien zum Inhalt von Umweltverträglichkeitsberichten zugunsten des schweizweit gültigen Handbuches des Bundesamtes für Umwelt aufgehoben

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