Medienmitteilung

Plangenehmigungsverfahren für die Höchstspannungsleitung Chippis-Mörel - Der Staatsrat erhebt Einsprache

13/06/2019 | Staatsrat

Der Staatsrat hat entschieden, gegen die von Swissgrid geplante 380-kV-Leitung zwischen Chippis und Mörel Einsprache zu erheben. Obwohl die Regierung der vollen Überzeugung ist, dass eine Höchstspannungsleitung für die Versorgungssicherheit des Landes, die Verbesserung der Netzstabilität und die Kapazitätserhöhung zum Abtransport der im Wallis produzierten Energie notwendig ist, sieht er im aufgelegten Projekt noch Verbesserungspotenzial. Die neuen technischen Möglichkeiten für eine Teilverkabelung, Synergien mit anderen Infrastrukturprojekten und die Risiken der Naturgefahren sollten insbesondere näher geprüft werden.

Das von Swissgrid AG präsentierte Projekt sieht zwischen Chippis und Mörel den Bau einer neuen Freileitung vor, die als Erweiterung der künftigen Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis geplant ist. Der 44 Kilometer lange Abschnitt ist Teil des «Strategischen Netzes 2025» von Swissgrid. Den Korridor für diese Freileitung hat der Bundesrat 2012 im Sachplan festgelegt. Nun wurde das gemäss Elektrizitätsgesetz nötige Plangenehmigungsverfahren mit der Publikation im Amtsblatt vom 17. Mai 2019 vor Kurzem öffentlich aufgelegt. Der Staatsrat hat entschieden, gegen das Projekt der Linie zwischen Chippis und Mörel einzusprechen.

Die Regierung ist sich bewusst, wie wichtig diese Leitung für den Abtransport der Energie aus den Walliser Wasserkraftwerken, die Anbindung ans nationale 380-kV-Netz, die Beseitigung der strukturellen Engpässe im Übertragungsnetz, die Netzstabilität oder auch für den Anschluss ans europäische Netz ist. Er unterstreicht zudem die positiven Auswirkungen des Projekts, insbesondere den Rückbau bestehender Stromleitungen im Siedlungsgebiet.
Trotzdem ist der Staatsrat der Ansicht, dass beim aufgelegten Projekt noch Optimierungspotenzial besteht. So sollen Synergien mit bestehenden und neuen Infrastrukturen geprüft werden, wie zum Beispiel eine Zusammenlegung der 380-kV-Leitung Chippis-Mörel mit der bestehenden «Törbelleitung» zwischen Agarn und Visp auf den gleichen Masten.

Bereits im Zusammenhang mit der Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis verlangte der Staatsrat die Prüfung einer (teilweisen) Erdverlegung zwischen Massongex und Ulrichen. Obwohl sich der Bundesrat im Jahre 2012 bei der Festlegung des Korridors zwischen Chippis und Mörel für eine Freileitung entschieden hat, ist es nach Ansicht des Staatsrates zweckmässig und notwendig, in Anbetracht der bestehenden Naturgefahren, der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der zwischenzeitlichen technischen Fortschritte eine Teilverkabelung nochmals zu prüfen.

Weiter verlangt der Staatsrat, die aufgrund der bestehenden Naturgefahren notwendigen Sicherheitsmassnahmen bereits im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens durch die zuständigen Fachstellen eruieren zu lassen und als verbindliche Auflagen in die Plangenehmigung aufzunehmen.

Mit der Einsprache will der Staatsrat vorsorglich alle Rechte zum Schutz der öffentlichen Interessen wahren.