Medienmitteilung

Gesetzesentwurf über die Prostitution

01/06/2012 | Staatskanzlei 


Eröffnung des kantonalen Konsultationsverfahrens

(IVS).- Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 2. Mai 2012 den Gesetzesentwurf über die Prostitution sowie den erläuternden Bericht zur Kenntnis genommen und der Vernehmlassung zugestimmt.

Die Prostitution ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, welche durch die Freiheit des Handels und im Sinne der Bundesverfassung geschützt ist.

Weil Prostitution nicht mit einem generellen Verbot belegt werden kann, muss deren  Ausübung geregelt werden. Der Gesetzesentwurf über die Prostitution sieht ein Verbot der Ausübung der Prostitution für Personen unter 18 Jahren vor. Weiter zielt der Entwurf auf die Einhaltung der Menschenwürde und will die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Frieden sowie die Moral schützen.

Alle Dokumente, die in die Vernehmlassung geschickt werden (der Gesetzesentwurf, der erklärende Bericht, der Fragebogen sowie die Empfangsliste), finden Sie auf der Internetseite des Kantons Wallis.


 

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