Medienmitteilung

Unvereinbarkeit: Tatsachen nicht verfälschen

04/05/2012 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten


(IVS).- An seiner Sitzung vom 2. Mai entschied der Staatsrat, die Revision des Gesetzes über die Unvereinbarkeiten und der Bestimmungen betreffend Ausstand in der integrierten Mehr-jahresplanung 2012 - 2015 beizubehalten. Die diesbezügliche Arbeit wird im ersten Jahr der Legislatur 2013 - 2016 aufgenommen.

Es geht in erster Linie darum, die anstehenden Wahlen des Grossen Rates 2013 ungestört durchführen zu können.

Eine Änderung des Gesetztes über die Unvereinbarkeiten so kurz vor dem Wahltermin hätte viele juristische Unsicherheiten geschaffen, die weder den politischen Parteien noch den Kandidaten nützlich wären.

Ausserdem erschien es der Regierung unangebracht, dem Parlament
2009 - 2012 ein solches Projekt zur ersten Lesung zu unterbreiten und die zweite Lesung dem Parlament 2013 - 2016 zu überlassen.

Schliesslich glaubt die Regierung, dass eine dermassen empfindliche Thematik, wie sich dies bereits in der Vernehmlassung gezeigt hatte, in Zeiten ausserhalb von Wahlvorbereitung und Wahlkämpfen besser aufgehoben ist.

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