Medienmitteilung

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich

23/08/2012 | Kantonale Steuerverwaltung


Der Walliser Staatsrat lehnt die Ratifizierung durch das Parlament in Bern ab

 

(IVS).- Der Walliser Staatsrat lehnt die Ratifizierung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich ab. Er verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung des Abkommens. Der Kanton ist der Meinung, dass das exklusive Besteuerungsrecht des mobilen Vermögens dem Staat des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen vorbehalten sein soll; desgleichen soll der Ansässigkeitsstaat die Besteuerung der Liegenschaften vornehmen können. 

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