Medienmitteilung

Ergebnis der kantonalen Abstimmung vom 19. Mai 2019 - Das Volk nimmt die Teilrevision der Kantonsverfassung an

19/05/2019 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Die Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a) wurde von 81.35 % der Wähler angenommen. Nächster Schritt: die Bundesversammlung muss die Änderung der Kantonsverfassung gewährleisten. Der Grosse Rat muss anschliessend die kantonale Gesetzgebung an die neuen Verfassungsbestimmungen anpassen, welche für die kantonalen Wahlen vom März 2021 in Kraft sein sollten.

Das Walliser Stimmvolk wurde eingeladen, sich zur Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a) zu äussern. Konkret betraf die Revision die beiden folgenden Punkte:

  • Das Datum der konstituierenden Session des Grossen Rates (Art. 44 KV).

  • Die Änderung der Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang bei den kantonalen Wahlen (Art. 52 und 85a KV).

    81.35 % der Wähler haben die Teilrevision der Kantonsverfassung angenommen (die Stimmbeteiligung betrug 43.5 %). Die Regierung ist über dieses Resultat sehr erfreut. Der Staatsrat und der Grosse Rat sprachen sich für diese Revision aus.

    Gemäss Bundesverfassung müssen die Kantonsverfassungen von der Bundesversammlung gewährleistet werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf jede Verfassungsänderung. Die Gewährleistung wird erteilt, wenn die Änderungen dem Bundesrecht nicht widersprechen.

    Der Staatsrat wird in den kommenden Tagen beim Bund die Gewährleistung der Änderung der Artikel 44, 52 und 85a der Verfassung des Kantons Wallis beantragen.

    Die Regierung wird dem Grossen Rat zudem im Anschluss an die Änderung der Kantonsverfassung einen Entwurf zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung (vgl. das Gesetz über die politischen Rechte, das Gesetz über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten) unterbreiten.

    Der Staatsrat sieht vor, die geänderten Artikel der Kantonsverfassung sowie die Anpassungen des kantonalen Rechts gleichzeitig in Kraft zu setzen. Die neuen Verfassungs- und Gesetzestexte werden grundsätzlich für die nächsten kantonalen Wahlen (Grosser Rat, Staatsrat) vom 7. und 28. März 2021 in Kraft sein.

Medienmitteilung