Medienmitteilung

Neues Personenschutzrecht

06/12/2012 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz


Von den Vormundschaftsämtern zu den Schutzbehörden

 

(IVS).- Das neue Personenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das während einem Jahrhundert gleich gebliebene Vormundschaftsrecht hat wichtige Änderungen erfahren. Folglich nehmen die kommunalen und inter­kommunalen Behörden mit dem Coaching des mit der Sicherheit beauf­tragten Departements die Herausforderung der Anwendung dieses neuen Rechts an. Um die Verbreitung der Informationen zu erleichtern, wurde eine Internetseite aktualisiert und online gestellt.

Medienmitteilung