Medienmitteilung

Carunglück von Siders - Richtigstellung und zusätzliche Informationen

31/01/2013


(IVS).- Die Kantonspolizei weist darauf hin, dass die Videoaufnahmen im Zusammenhang mit dem Busunglück vom 13. März 2012 im Tunnel von Siders ein Bestandteil der gerichtspolizeilichen Akten und der durch den leitenden Staatsanwalt des Zentralwallis, Herr Olivier Elsig, geführten Untersuchung sind. Dieser hat sich in einer am 30.01.2013 veröffentlichten Mitteilung geäussert. Der Kommandant Stellvertreter der Kantonspolizei hatte keine Kenntnis von irgendwelcher Benutzung dieser Videoaufnahmen. Die Kommunikationsverfahren werden analysiert. Vorliegende Mitteilung wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft verfasst.

 

Der Staatsanwalt hat in einer am 30.01.2013 veröffentlichten Mitteilung erklärt, dass "die Veröffentlichung eines Teils der Videoaufnahmen vom Unfall ohne vorherige Zustimmung der Staatsanwaltschaft beziehungsweise ohne vorgängige Information an die Verfahrensleitung" erfolgt sind.

 

Seitens Kommandant Stellvertreter wird betont, dass er keine Kenntnis davon hatte, dass diese Videoaufnahmen für irgendwelche Antworten an die Medien im Zusammenhang mit dem Carunglück benutzt würden, sei es für die Sendung "Temps Présent" oder jede andere Anfrage. Der Verantwortliche des Informationsbüros der Kantonspolizei hat ihn nicht darauf angesprochen.

 

Da die durch den Ausschnitt der Überwachungskamera des Tunnels gezeigten Elemente ein wichtiger Teil der gerichtspolizeilichen Akten darstellen, sind sie auf dem Presseweg weder zu kommentieren noch zu veröffentlichen. Den Familien der Opfer, welche es wünschen, wurde und wird auch weiterhin bei der Belgischen Staatsanwaltschaft, mit ausschliesslicher Genehmigung des zuständigen Staatsanwaltes, die Möglichkeit gegeben, die Videoaufnahmen anzuschauen.


 

Dennoch scheint es aufgrund der kürzlichen Ereignisse wichtig, nachstehende chronologische Elemente zu betonen:

 

21h12 : Unfallzeitpunkt

21h19 : Kontakt zwischen 144 und 117

21h22 : erstes Fahrzeug der Kantonspolizei auf Platz

 

Die Departementsvorsteherin hat Massnahmen getroffen, um die Veröffentlichung von derartigen Aufnahmen zu verbieten. Diese Massnahme ist ab sofort in Kraft und es wird darüber beraten, welche Art Aufnahmen vom Informationsbüro der Kantonspolizei in Zukunft der Presse zur Verfügung gestellt werden können oder nicht. Ferner werden die Kommunikationsvorgehen einer Analyse unterzogen.

 

Diese Pressemitteilung wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft verfasst.

 

Es wird kein weiterer Kommentar zu dieser Angelegenheit gegeben.

MM