Medienmitteilung

Rindertuberkulose - Die bereits ausgeführten Tests der Kühe bestätigen ein begrenztes Auftreten der Rindertuberkulose im Wallis

01/05/2013


(IVS).- Die Untersuchungen betreffend die Rindertuberkulose werden fortgeführt und bestätigen ein begrenztes Auftreten im Wallis. Die betroffenen Stallungen werden eng begleitet und die notwendigen Massnahmen werden ergriffen. Für die anderen Züchtungen bestehen keinerlei Einschränkungen und der Final der Ringkuhkämpfe vom 4. und 5. Mai in Aproz ist nicht gefährdet. Die vermarkteten Milchprodukte sind sicher. Ein Informationsabend für die Züchter wird am 14. Mai an der kantonalen Landwirtschaftsschule in Châteauneuf organisiert. 

Nach der Entdeckung eines Tuberkulosefalles im Kanton Freiburg hat das kantonale Veterinäramt Wallis eine epidemiologische Untersuchung im Kanton eingeleitet und ein erstes Tier mit Tuberkulose wurde im Wallis entdeckt.

Während der letzten Wochen haben beauftragte Tierärzte Tuberkulintests bei ca. 500 Kühen durchgeführt. Vier Stallungen sind bis jetzt betroffen; sieben Kühe haben stark auf den Tuberkulintest reagiert. Diese Ställe wurden entseucht. In sieben weiteren Tierhaltungen wurden 12 Kühe mit leichten Hautreaktionen (Verdachtsfälle) entdeckt. Es handelt sich dabei um Betriebe im Mittelwallis, von denen ein Tier oder mehrere Tiere kürzeren oder längeren Kontakt mit Tieren die positiv getestet wurden, hatten.

Gemäss der eidgenössischen Seuchengesetzgebung müssen diese Tiere getötet werden. Eine sorgfältige Autopsie wird durchgeführt um eventuelle pathologische Hinweise im Zusammenhang mit der Tuberkulose aufzuspüren. Anschliessend werden Laboranalysen der  Lymphknoten der geschlachteten Tiere vorgenommen. Bis jetzt haben sich die meisten verdächtigen Tiere in den Laboranalysen als negativ erwiesen.

Als vorsorgliche Massnahme und gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind alle betroffenen Ställe gesperrt worden; diese Tiere dürfen für eine Mindestdauer von 42 Tagen keinen Kontakt mehr mit Tieren aus anderen Betrieben haben. Danach werden diese einem zweiten Tuberkulintest unterzogen. Diese Kühe werden deshalb nicht an den nächsten Ringkuhkämpfen teilnehmen. Fünf Stallungen mit Eringerkühen sind betroffen. Für alle anderen Betriebe gibt es momentan keine Beschränkungen.

Die Nachforschungen von Kontaktbetrieben laufen über die TVD; dies erlaubt es den Weg der Tiere und eventuelle Kontaminationen zurückzuverfolgen. Dies ist sehr arbeitsintensiv und häufig sind zusätzliche Nachforschungen notwendig. Die Tuberkulintests, die von den praktizierenden Tierärzten durchgeführt werden, nehmen viel Zeit in Anspruch. Das Veterinäramt wird die Untersuchungen im Kanton bis zur Sömmerungszeit weiterführen.

 Am 14. Mai um 20.00 Uhr wird ein Informationsabend für die Viehzüchter im grossen Saal der Landwirtschaftsschule  in Châteauneuf organisiert.

Die Milchprodukte aus Betrieben mit positiv getesteten Kühen werden untersucht und wenn notwendig vorsorglich gesperrt. So kann sichergestellt werden, dass nur sichere Lebensmittel auf den Markt kommen.

Bei keinem der Tierbetreuer aus den betroffenen Betrieben wurde eine Tuberkuloseinfektion nachgewiesen.

Der Kanton ist sich der grossen Konsequenzen für die betroffenen Bauern bewusst. Die involvierten  Dienststellen des Kantons sind koordiniert, um notwendige Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen. Eine Entschädigung für Kühe, die geschlachtet werden müssen, ist durch die Gesetzgebung vorgesehen. Der schweizerische Veterinärdienst will die Rindertuberkulose ausrotten, es ist klar, dass dies im Interesse aller, der Konsumenten wie auch der Viehzüchter ist.

 

 

 

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