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Umnutzung Spital Visp - Grundsatzentscheid des Staatsrates

30/04/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Die Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Spital Visp hat aufgezeigt, dass die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Umnutzung der Einrichtung eher in den kommunalen als in den kantonalen Zuständigkeitsbereich fallen. Aus diesem Grund strebt der Kanton einen Eigentümerwechsel des Spitalkomplexes Visp an. Auf Grundlage des durch ein Architektenbüro erstellten Schatzungsberichts hat der Staatsrat nun über den Verkauf des Spitalkomplexes an die Gemeinde Visp oder andere regionale Gemeindeverbände einen Grundsatzentscheid gefällt.

Nach dem Beschluss des Staatsrates im Jahr 2014, die gesamte Spitaltätigkeit im Oberwallis im Standort Brig zusammenzulegen, wurde eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Esther Waeber-Kalbermatten, Vorsteherin des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK), beauftragt, die Umnutzung des Spitalgebäudes von Visp vorzubereiten.

Eine in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie des Büros Vomsattel und Wagner Architekten zeigte mögliche öffentliche Dienstleister auf, die im aktuellen Spitalgebäude von Visp untergebracht werden können: ein Altersheim mit 75 Betten, betreute Wohnungseinheiten mit 16 Betten für ältere Menschen mit einer Beeinträchtigung, eine KITA, den sozialmedizinischen Dienst sowie eine Gruppenpraxis für Ärzte und Physiotherapeuten. Auf dem aktuellen Parkplatz können zwei Wohngebäude mit einer Tiefgarage, die auch durch das Hauptgebäude genutzt werden könnten, errichtet werden. Mit dieser Umnutzung würde der Bedarf der Gemeinden im Gesundheits- und Sozialbereich gedeckt werden. Da diese Aufgaben nicht mehr direkt in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fallen, wird ein Wechsel des Eigentümers als sinnvoll erachtet.

Der daraufhin vom Büro Albrecht Architekten erstellte Schatzungsbericht für das Hauptgebäude, das Balfrinhaus, das Assistentenhaus sowie die Parkanlage diente als Grundlage für die Vormeinung des Staatsrates in dessen Grundsatzentscheid, den Spitalkomplex der Gemeinde Visp oder anderen regionalen Gemeindeverbänden für knapp 12 Millionen Franken zu verkaufen. Ein Teil des Verkaufspreises wurde nach den gleichen Regeln wie beim Verkauf der ehemaligen Klinik Sainte-Claire berechnet, da die Gemeinde bei einer Umnutzung des Spital Visp vorschlägt, subventionierte APH-Betten anzubieten. Bevor dieser Grundsatzentscheid seine Gültigkeit erhält, muss der Grosse Rat dem Verkaufspreis sowie der veränderten Zusammensetzung des Spital Wallis mit der Schliessung des Standorts Visp zustimmen.

Der Staatsrat reserviert im Grundsatzentscheid 75 Langzeitpflegebetten in seiner zukünftigen Planung für das spätere Alters- und Pflegeheim im umgenutzten Spital Visp. Hierfür gab die Langzeitpflegekommission Oberwallis vorgängig eine positive Vormeinung ab.

Die Arbeiten für die Umnutzung des Spital Visp sind für 2025 vorgesehen, sobald die Spitaltätigkeit von Visp nach Brig verlegt worden ist.

Medienmitteilung

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