Medienmitteilung

Verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie von Sozial- und Lohndumping - Eröffnung der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung

29/04/2019 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) eröffnet die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Entsendegesetz und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit. Ziel dieses Vorentwurfs ist es, die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit sowie das Sozial- und Lohndumping wirksamer zu bekämpfen, indem den zuständigen Stellen zusätzliche und angemessene Ermittlungsressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und der Transparenz sowie der Wahrung der Privatsphäre gewährleistet.

Rechtswidrige Schwarzarbeit wurde in der Schweiz bereits 2001 auf rund 37 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt (d.h. 9,3 Prozent des BIP). In einer jüngeren Studie von 2014 wird sogar von 45 Milliarden Franken ausgegangen. Auf das Walliser BIP hochgerechnet, bedeutet dies 1,2 Milliarden nicht deklarierten Umsatzes und folglich direkte Auswirkungen auf die Beschäftigung in unserem Kanton. Die entsprechenden Verluste bezüglich der Steuern und Sozialabgaben sind gross. Daher ist es notwendig, dieses Phänomen zu bekämpfen und eine effiziente Prävention zu gewährleisten.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorentwurf sollen Bestimmungen eingeführt werden, um Schwarzarbeit, Wettbewerbsverzerrungen sowie Lohn- und Sozialdumping effizienter zu bekämpfen. Ausserdem soll mit dieser Gesetzesänderung einer entsprechenden Forderung des Grossen Rates entsprochen werden (Motion 2.0237 vom 14. Mai 2018). Insbesondere im Kontext einer immer schnelleren Entwicklung der neuen Informationstechnologien und damit einhergehend der Datenschutz-Gesetzgebung sind diese Anpassungen notwendig. Um zu gewährleisten, dass die Arbeitsmarktkontrollen unabhängig durchgeführt werden, obliegt dem Staat eine dreifache Aufgabe: die Handlungsmöglichkeiten an die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, eine Vorbildfunktion einzunehmen und dafür zu sorgen, dass alle in diese Aufgabe involvierten Akteure die Grundrechte und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismässigkeit respektieren.

Die wichtigsten Änderungen des Gesetzesvorentwurfs betreffen die folgenden Elemente:

  • Möglichkeit für die zuständigen Stellen, Informationen über vermutete Straftaten zu sammeln, insbesondere mittels neuer Medien;
  • Möglichkeit für Beschäftigungsinspektoren, einleitende Untersuchungen und Beobachtungen vor Kontrollen durchzuführen, um Verstösse festzustellen;
  • Vereinfachung und Formalisierung des Informationstransfers zwischen den verschiedenen Behörden und den für Kontrollen und Sanktionen zuständigen Stellen;
  • Möglichkeit, die Arbeiten sofort zu unterbrechen, wenn eine Person oder ein Unternehmen der Kontrolle widerspricht oder die Zusammenarbeit verweigert wird.

Die vorliegende Gesetzesänderung ermöglicht es, eine der prioritären Massnahmen des Regierungsprogramms sowie strategische Ziele der Agenda 2030 mit Bezug zur nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Die Optimierung der Kontrolle des öffentlichen Beschaffungswesens wie auch der Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit sowie die Beibehaltung einer Vorbildfunktion des Staates in seiner Rolle als Auftraggeber tragen zur Erreichung des Ziels, die Wettbewerbsfähigkeit der kantonalen Wirtschaft zu verbessern, bei.
Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsdokumente und das Formular zur Stellungnahme sind auf der Internetseite des Kantons Wallis abrufbar (https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen). Die Dokumente können auch bei der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse unter der E-Mail-Adresse spt@admin.vs.ch angefordert werden. Die Stellungnahmen werden bis am 15. Juni 2019 erwartet.