Medienmitteilung

Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG)

12/03/2013 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation


Der Staatsrat plädiert für eine Inkraftsetzung Anfang 2015

 

(IVS).- In einem Schreiben an den Bundesrat mit dem Antrag um eine Grundsatzdiskussion zum Föderalismus hat der Staatsrat erneut darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen mit unüberwindbaren Schwierigkeiten verbunden sei. Zudem betont er seine Absicht, das Eigentum der Walliser Bevölkerung zu schützen.

Die Walliser Regierung setzt sich klar für eine nachhaltige Raumentwicklung ein, aber auch für den Erhalt der Wirtschaftsdynamik der betroffenen Regionen sowie den Schutz des Eigentums. Er hat der Bundesbehörde die Bedenken und die Sorgen der Walliserinnen und Walliser mitgeteilt und wird sich dafür einsetzen, dass die Eigenheiten der verschiedenen Regionen bei der Umsetzung der RPG-Revision mitberücksichtigt werden. Der Staatsrat erwartet, dass angepasste Lösungen auf die verschiedenen Probleme gefunden werden können, immer unter Berücksichtigung des Eigentums und der Interessen der Bevölkerung. Zudem hat er verlangt, dass der Kanton Wallis in den verschiedenen Instanzen, die an der Umsetzung arbeiten, vertreten ist.

Damit ausreichend Zeit für die notwendigen Arbeiten von Bund und Kantonen im Hinblick auf die Umsetzung der RPG-Revision zur Verfügung steht, unterstreicht der Staatsrat zudem, dass ein Inkrafttreten der Revision vor Ende 2014 aus seiner Sicht nicht realistisch ist. Er wird formell beim Bundesrat intervenieren, um die Gesetzesrevision frühestens per 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen.

Dringlichkeit und Handlungsbedarf

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass aus Sicht privater Bodeneigentümer derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Bevor allfällige Anpassungen der kommunalen Zonennutzungspläne vorgenommen werden, muss der Kanton seinen kantonalen Richtplan an die neuen Bestimmungen anpassen. Dafür ist eine Frist von 5 Jahren vorgesehen. Während dieser Zeit wird der Kanton in engem Kontakt mit den Gemeinden auf die spezifischen Situationen und Probleme abgestimmte Lösungen erarbeiten. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung wird – gemäss Aussagen von Bundesrätin Doris Leuthard – voraussichtlich 15-20 Jahre dauern.

 

 

Zusätzliche Informationen zum RPG finden Sie auf www.vs.ch

Medienmitteilung

Brief an den Bundesrat vom 6.03.2013