Medienmitteilung

Revision des Raumplanungsgesetzes

03/03/2013 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung



Revision des Raumplanungsgesetzes: der Staatsrat setzt sich ein für den Schutz des Eigentums der Walliser Bevölkerung!


Das Schweizer Stimmvolk hat die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG)  angenommen. Der Staatsrat nimmt das Resultat zur Kenntnis. Er wird sich bei der Umsetzung dafür einsetzen, dass das Eigentum der Walliser Bevölkerung respektiert und geschützt wird und dass Rückzonungen nach Möglichkeit verhindert werden.

 
Der Staatsrat bedauert aber respektiert den Ausgang der heutigen Abstimmung über die Revision des RPG. Die Umsetzung wird technische, rechtliche und schwerwiegende – wenn nicht gar unüberwindbare - finanzielle Schwierigkeiten bieten. Der Staatsrat hat im Abstimmungskampf stets betont, dass er sich für eine nachhaltige Raumentwicklung einsetzt, dass jedoch die im RPG vorgesehenen Rückzonungen kein geeignetes Mittel sind um die Zersiedelung zu bekämpfen.

Raumplanung muss in der Kompetenz der Kantone bleiben, wie dies auch in der Bundesverfassung in Art. 75 verankert ist. Bei der Umsetzung der RPG-Revision müssen daher die Eigenheiten der verschiedenen Regionen berücksichtigt und geeignete Lösungen für die spezifischen Probleme gefunden werden. Insbesondere muss das Eigentum der Walliser Bevölkerung respektiert und geschützt werden und Rückzonungen müssen im Rahmen der Umsetzung nach Möglichkeit verhindert werden.

Um seinen Forderungen Ausdruck zu verleihen wird sich der Staatsrat unverzüglich mit Bundesrätin Doris Leuthard treffen, insbesondere um für den Kanton Wallis verträgliche Lösungen bei der Umsetzung zu finden. Zudem wird die Regierung sich vehement für eine Integration des Kantons bei der Erarbeitung des Umsetzungsinstrumentariums einsetzen.

Starkes Bevölkerungswachstum löst einen hohen Bedarf aus

Der Kanton Wallis befasst sich intensiv mit der Erarbeitung von Grundlagen, die es ihm einerseits erlauben, einen Überblick über die Bauzonen und deren Verteilung über den Kanton zu schaffen und andererseits Aussagen betreffend der zu erwartenden Entwicklung hinsichtlich Bevölkerung aber auch der Wirtschaft zulassen. Erste Resultate dieser Analysen zeigen, dass die Bevölkerungsentwicklung im Kanton weiterhin über dem Schweizer Schnitt bleibt und dass die Bevölkerungsprognosen des Bundes für den Kanton Wallis von einer zu tiefen Entwicklung ausgehen. Die erarbeiteten Grundlagen helfen dem Kanton seine Interessen gegenüber dem Bund zu vertreten und aufzuzeigen, wie er sich eine praxisorientierte und auf die regionalen Eigenheiten abgestimmte Umsetzung vorstellt.

Die initiierten Reformen werden weitergeführt

Der Staatsrat hat im Rahmen des Projektes Raumentwicklung 2020 wichtige Massnahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung eingeleitet und wird diese konsequent weiterführen. Eine erste Etappe der Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG (kRPG) sowie der Entwurf des kantonalen Raumentwicklungskonzeptes wurden Ende 2012 einer Vernehmlassung unterbreitet. Der Grosse Rat wird sich in der Juni Session mit dem kRPG befassen. Die zweite Etappe der Revision des kRPG wird unverzüglich in Angriff genommen, um die notwendigen Anpassungen hinsichtlich der RPG-Revision vorzunehmen. Parallel dazu wird die laufende Totalrevision des kantonalen Richtplanes weitergeführt. Dabei werden derzeit auch verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie mit überdimensionierten Bauzonen differenziert und abgestimmt auf die jeweilige Situation umgegangen werden kann. Dabei steht jedoch stets die Wahrung des Eigentums der Walliser Bevölkerung im Zentrum.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf seitens Bodeneigentümer

Der Staatsrat betont zudem, dass durch die Annahme der RPG-Revision insbesondere seitens der Bodeneigentümer kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die Revision wird gemäss Bund frühestens 2014 in Kraft treten und sieht in den Übergangsbestimmungen eine Frist von 5 Jahren vor, für die Überarbeitung der kantonalen Richtplanung. Der Kanton wird dabei eng mit den Gemeinden zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen für die jeweiligen Situationen und Problemstellungen erarbeiten. Die Umsetzung des Gesetzes wird – gemäss Aussagen von Bundesrätin Doris Leuthard – voraussichtlich 15-20 Jahre dauern.