Medienmitteilung

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes an

29/08/2013 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere


(IVS).- Ein oder mehrere Wölfe haben innerhalb eines Monats auf Alpen im oberen Goms mehr als 25 Schafe gerissen. In Anwendung des Konzepts Wolf Schweiz und der eidgenössischen Jagdgesetzgebung sind die Bedingungen für den Abschuss eines Wolfes erfüllt. Staatsrat Jacques Melly hat deshalb den Abschuss eines Wolfes angeordnet.

Nach den im Frühjahr auf den Vorweiden im Goms festgestellten Angriffen hat ein oder mehrere Wölfe im Zeitraum vom 21. Juli 2013 bis zum 24. August 2013 insgesamt 39 Schafe getötet. Aufgrund dieser Vorfälle hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) eine Sitzung der Interkantonalen Kommission (IKK) beantragt, um die Situation zu beurteilen.

Anlässlich ihrer Sitzung vom 23. August 2013 konnte die IKK feststellen, dass mehr als 25 Nutztierrisse innerhalb von 30 Tagen vorliegen. Am 24. August 2013 wurden zudem bei einem weiteren Angriff 9 Schafe getötet. Zur Beurteilung der Herdenschutzfrage wurden die provisorischen Alpberichte der seit 2012 laufenden Schafalpplanung beigezogen. Aus den Berichten ist ersichtlich, dass auf den betroffenen Alpen zurzeit keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden können.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines Wolfes im Perimeter der nicht schützbaren Alpen sind somit gemäss Konzept Wolf Schweiz und gestützt auf die eidgenössische Jagdgesetzgebung erfüllt.

Betreffend die Erweiterung des Abschussperimeters auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN), auf denen sich die Schafe nach der Abalpung aufhalten, konnte sich die IKK nicht einigen. Da bereits in der Vergangenheit Schäden an geschützten Herden auf diesen Flächen erfolgten, ist der Kanton der Ansicht, dass die Abschussbewilligung auch auf diese Zone ausgeweitet werden muss, sofern dort ein Angriff auf eine mittels Elektrozaun korrekt geschützte Herde erfolgt. Bezüglich des Schutzes der Herden mittels Elektrozäunen wurden die Nutztierhalter von der Dienststelle für Landwirtschaft informiert.

Gestützt auf den Bericht der IKK hat Staatsrat Jacques Melly den sofortigen Abschuss eines Wolfes im Bereich der nicht schützbaren Alpen sowie den bedingten Abschuss in der LN im vorgenannten Sinne angeordnet.

Die Anordnung der Abschussbewilligung wird im kantonalen Amtsblatt vom 30. August 2013 veröffentlicht. Die Bewilligung wird für eine Dauer von 60 Tagen erteilt und solange sich Schafe im Perimeter der nicht schützbaren Alpen aufhalten. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ist für den Vollzug der vorliegenden Bewilligung verantwortlich und ordnet die erforderlichen Massnahmen an.