Medienmitteilung

Raffinerie Tamoil SA - Klarstellungen vom DVBU

16/08/2013 | Dienststelle für Umwelt


(IVS).- Mit Bezug auf das am heutigen Tag von der "Association Chablair" an die Medien gerichtete Schreiben, hat das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt, durch seine Dienststelle für Umweltschutz (DUS), die folgenden Klarstellungen anzubringen. Zur Erinnerung: Am 8. und 12. Oktober 2012 erteilte der Vorsteher des DVBU, Staatsrat Jacques Melly, der Raffinerie in Collombey eine bedingte Bewilligung zur Wiederinbetriebnahme. Möglich wurde dies, nachdem die vom Departement festgelegten Anforderungen erfüllt worden waren.

Beim Zwischenfall vom 6. August, von welchem die "Association Chablair" spricht, handelt es sich um eine Betriebsstörung. Die Firma Tamoil unterrichtete die zuständige kantonale Dienststelle darüber. Bei diesem aussergewöhnlichen Ereignis kam es zu einer sichtbaren Freisetzung von Schadstoffen durch die Tamoil-Raffinerie. Durch die von der Raffinerie getroffenen Massnahmen konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden und gegenwärtig werden die Ursachen und Auswirkungen dieses Ereignisses untersucht.

Unabhängig davon, was sich am 6. August zugetragen hat, ist die gesetzeskonforme Sanierung der Tamoil-Anlagen ein lange währender Prozess. Die DUS verfolgt die Umsetzung der Massnahmen, die der Tamoil-Raffinerie in diversen Sanierungsverfügungen auferlegt wurden, sehr genau. Bis zum Ende des für den kommenden Herbst vorgesehenen unterhaltsbedingten Betriebsunterbruchs, wird das zweite angekündigte Massnahmenpaket zu realisieren sein.

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