Medienmitteilung

Bilanz der Abwasserreinigung 2012

07/08/2013 | Departement für Verkehr, Bau und Umwelt


Bilanz der Abwasserreinigung 2012 im Wallis

Besorgniserregender Zustand des Entwässerungsnetzes

 

(IVS).- Dieses Jahr kann aus dem Statusbericht der Abwasserreinigung im Kanton meistenteils eine positive Bilanz gezogen werden: Die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) funktionieren richtig, der Fremdwasseranteil hat sich jedoch bedeutend erhöht, was den besorgniserregenden Zustand des Entwässerungsnetzes zeigt und die dringend erforderliche Umsetzung der Massnahmen gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) notwendig macht.

Der Zustand des Entwässerungsnetzes muss stark verbessert werden

Nach vier eher trockenen Jahren haben die hohen Niederschlagsmengen Ende 2012 die Abwasserreinigungsanlagen auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Im letzten Jahr mussten mehr als 15% der Abwassermengen vom 2011 zusätzlich behandelt werden. Das Abwasser war durch 65% Fremdwasser verdünnt, was auf Niederschläge, Schneeschmelzen, Quellen, Sickerleitungen oder undichte Stellen im Kanalisationsnetz zurückzuführen ist. Dieses Fremdwasser gehört nicht in die Kanalisation.

Die zur ARA geleitete Abwassermenge pro Einwohnergleichwert (485 Liter pro Tag im 2012) war fast doppelt so hoch wie der durch die Internationale Kommission zum Schutz des Genfersees (CIPEL) festgelegte Zielwert von 250 Liter pro Tag, was den Kanton Wallis schweizweit auf den vorletzten Rang versetzt. Diese hohen Wassermengen erklären sich durch die kalten und unverschmutzten Fremdwassermengen, welche die Abwasserbehandlung in den ARA stören und unnötig hohe Betriebskosten zur Folge haben.

Im schweizerischen Mittelwert ist der Finanzwert der Kanalisationsleitungen ungefähr fünfmal so hoch wie derjenige der ARA. Trotz der längeren Lebensdauer, müssten für den Kanalisationsunterhalt die jährlichen Betriebskosten ungefähr doppelt so hoch sein wie diejenige der ARA. Im Wallis sind noch grosse Anstrengungen erforderlich, um das Trennsystem zwischen Abwasser/Sauberwasser umzusetzen und um Massnahmen gemäss GEP auszuführen, wie zum Beispiel die Instandsetzung alter Kanalisationen oder das Bauen von Reinabwasserkanalisationen. Gemäss Verursacherprinzip müssen diese Kosten durch Abwassergebühren gedeckt werden.

So müssen zum Beispiel die Ausbauarbeiten der ARA Martigny (35'000 angeschlossene Einwohner) gleichzeitig mit einer Senkung des Fremdwasseranteils einhergehen. Wichtige Arbeiten sind hier geplant, um das Fremdwasser bis ins Jahr 2015 um mindestens 40 Liter pro Sekunde zu verringern.

Die ARA sind im Umbau

Seit dem Bau ab den 60er Jahren, benötigen die 75 ARA im Kanton einen schrittweisen Umbau; die maximale Lebensdauer einer ARA ist 30 Jahre. Folgende Arbeiten sind in Planung oder bereits im Gang:

·         Umbau oder Erweiterung : ARA Bagnes-Le Châble, Chamoson, Collombey-Muraz, Martigny, Saillon, Saxon, Sion-Chandoline, Vionnaz, Zermatt (grösste Membranbiologieanlage in der Schweiz) ;

·         Umbau : ARA Mase, Sierre-Granges, Vétroz-Conthey.

 

Anstelle eines kostspieligen Umbaus wählen andere kleine ARA den Anschluss an eine grössere benachbarte ARA, was Kostensenkungen und einen kompetenteren ARA-Betrieb mit sich bringen kann. In diesem Sinne sind folgende Anschlüsse bereits durchgeführt, im Gang oder schon geplant :

·           Anschluss der ARA Champéry an Troistorrents, Charrat an Martigny, Erde an Vétroz-Conthey, Illarsaz an Collombey-Muraz, Isérables an Riddes, Mex an Lavey–St-Maurice, Siviez an Nendaz-Bieudron, Verbier an Bagnes-Le Châble.

 

Gesamtbilanz der Abwasserreinigung

 

98.2% der ständigen Bevölkerung des Kantons ist an eine ARA angeschlossen. Der Abbau der biologisch abbaubaren Stoffe ist im kantonalen Mittelwert etwas schlechter als im 2011, sehr wahrscheinlich wegen den hohen Fremdwassermengen. Im Gegensatz dazu verbessert sich die Phosphor-Reinigungsleistung, dank der beiden grossen ARA Monthey-CIMO und Regional-ARA Visp (Lonza AG).

 

 

Verringerung der Einleitung von Mikroverunreinigungen

 

Massnahmen zur Reduktion von synthetischen Stoffen wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittel oder pharmazeutische Wirkstoffe (Mikroverunreinigungen), welche in sehr geringen Konzentrationen vorhanden sind, besitzen auf nationaler Ebene und beim Kanton nach wie vor einen hohen Stellenwert.

 

Am 26. Juni 2013 hat der Bundesrat dem Parlament empfohlen, die Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zu akzeptieren, wo eine Spezialfinanzierung zur Bildung eines Fonds vorgeschlagen wird,  um einen Teil der nötigen Investitionen zur Behandlung von Mikroverunreinigungen der rund 100 betroffenen ARA zu decken. Dieser Fond wird mit einer verursachergerechten Abgabe von höchstens 9 Franken pro angeschlossener Einwohner und Jahr eingespiesen.

 

Im Kanton Wallis könnten vier grosse häusliche ARA im Rhonetal von der Pflicht betroffen sein, Mikroverunreinigungen zu behandeln. Für diese vier ARA wird die nötige Finanzierung auf total ungefähr 140 Millionen CHF geschätzt (inklusive Nitrifikation), davon sind 40 Millionen Investitionskosten für die Elimination von Mikroverunreinigungen, wo eine Kostenbeteiligung durch den Fond möglich wäre. Der Nutzen einer solchen Behandlung für die Ökosysteme und die Trinkwasserversorgung muss zuerst abgeklärt werden, bevor allfällige Arbeiten begonnen werden.

 

Gleichzeitig zeigte die Umsetzung der Leitlinie "Strategie Mikroverunreinigungen – Wallis“ seit 2006 eine klare Verminderung um einen Faktor 7 der Einleitungen der Pflanzenschutzmittel industrieller Herkunft. Für die pharmazeutischen Wirkstoffe sind noch grosse Anstrengungen nötig, um die gesetzten Ziele zu erreichen, aber seit 2006 ist die Tendenz sinkend.

MM

résumé

ARA Fiesch

CCF Sierre-Noës

STEP Saillon