Medienmitteilung

Taxpunktwert für Physiotherapeuten

20/08/2013 | Dienststelle für Gesundheitswesen


(IVS).- Die Krankenversicherer haben Beschwerde gegen den Entscheid des Staatsrats vom 5. Juni 2013 bezüglich die Erhöhung des Taxpunktwerts für die Physiotherapeuten von Fr. 0.88 auf Fr. 0.95 eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die Entlohnung der Physiotherapeuten im Kanton Wallis während der Verfahrensdauer auf CHF 0.88  zu belassen.

Die Verhandlungen zwischen den Krankenversicherern und dem Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss sind seit 2011 blockiert. Die Kantone wurden beauftragt, kantonale Tarife zu bestimmen. Am 5. Juni 2013 hat der Staatsrat entschieden, den Taxpunktwert Physiotherapie auf CHF 0.95 zu erhöhen  und damit auch die steigenden Lebenskosten zu berücksichtigen (s. Medienmitteilung vom 13. Juni 2013).

Nach der Beschwerde seitens der Krankenversicherer wurde die Anwendung dieses neuen Tarifs, der am 1. Juni 2013 in Kraft getreten ist, aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, den bisherigen Tarif der Physiotherapeuten von CHF 0.88 beizubehalten bis das Verfahren beendet ist.

Die Krankenversicherer haben auch in anderen Kantonen ähnliche Beschwerden gegen die Tarife der Physiotherapeuten eingereicht.

 

Medienmitteilung