Medienmitteilung

Striktere Kontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen

11/06/2013 | Departement füf Finanzen und Institutionen


Öffentliches Beschaffungswesen:

Striktere Kontrollen und Konsequenzen

 

(IVS).- Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2013 eine Reihe konkreter Massnahmen beschlossen, um die kantonale Wirtschaft zu unterstützen und den gesunden Wettbewerb unter Anbietern bei öffentlichen Ausschreibungen zu fördern. Die Regierung beabsichtigt:

-      den Schutz des Arbeitsmarktes gegen das Unterbieten der Löhne und die Unterstützung der Unternehmen, die die Arbeits- und Lohnbedingungen einhalten;

-      die Vorbeugung und Bestrafung von Wettbewerbsverzerrungen.

Um den Arbeitsmarkt zu schützen, will der Staat Wallis vor allem mittels systematischer und gezielter Marktstudien, missbräuchliches und wiederholtes Unterbieten der Löhne in den “Risikobranchen“ erkennen. Er will, den Abschluss und die Allgemein-verbindlichkeitserklärung von neuen Gesamtarbeitsverträgen fördern und verpflichtende Normalarbeitsverträge in schlecht geschützten Branchen oder in Branchen mit seit längerer Zeit nicht allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen erlassen.  

Für die Einladungs- und freihändigen Verfahren sowie bei der Zulassung von Subunternehmen beabsichtigt er, systematisch die auf der ständigen Liste eingetragenen, vorbildlichen Unternehmen (vorqualifizierte Unternehmen) zu bevorzugen. Ebenso wird die öffentliche Hand vor Auftragsvergabe eine systematische Überwachung der Sozial- und Lohnbedingungen der vorgesehenen Anbieter und deren Subunternehmen vornehmen. Die Vergabe von kaskadenartigen Unteraufträgen ist nunmehr verboten. Schliesslich will der Staatsrat die Eignungs- und Zuschlagskriterien im Baugewerbe aufwerten, um mittels einer Ausgewogenheit dieser Kriterien zu vermeiden, dass systematisch die niedrigsten Angebote als vorteilhafteste berücksichtigt werden. Ziel ist es, Unternehmen, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten, zu bevorzugen.

Die öffentlichen Auftraggeber erhalten eine dahingehende Fortbildung. Diese Kurse sind sowohl für Mitarbeitende von Gemeinden als auch für parastaatliche Einrichtungen offen, für welche die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens anwendbar sind.

Um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen und zu bestrafen, werden von der kantonalen Beschäftigungsinspektion weiterhin Kontrollen vor Ort durchgeführt. Damit eine grössere Effizienz und ein besserer Informationsaustausch erreicht werden kann, wird eine engere Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern aufgebaut. In diesem Zusammenhang wird der Staat Wallis die neuen flankierenden Massnahmen im freien Personenverkehr (Kampf gegen die Scheinselbständigkeit, kaskadenartige Vergabe von Unteraufträgen) sofort umsetzen. Schliesslich werden die Unternehmen, die ihre Lohn- und Sozialverpflichtungen nicht einhalten, von der Einschreibung auf der ständigen Liste sistiert oder gestrichen bzw. gar vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen. Es wird auch besonders darauf geachtet, dass alle EU-Unternehmen, die eine Busse für die Nichteinhaltung der bestehenden Arbeits- und Lohnbedingungen nicht beglichen haben oder die sich weigerten, der kontrollierenden Behörde Auskunft zu erteilen, mit einem Verbot, ihre Dienste in der Schweiz anzubieten, belegt werden.

MM