Medienmitteilung

Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen

07/06/2013 | Dienststelle für Gesundheitswesen
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf  

(IVS).- Das Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Kultur (DGSK) eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Gesetzes über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI). Der revidierte Gesetzestext wurde von einer ausserparlamentarischen Kommission erarbeitet, die der Staatsrat mit dieser Aufgabe beauftragt hat, nachdem das ursprüngliche GKAI an der Abstimmung vom 23. Oktober 2011 abgelehnt wurde. Mit den vorgeschlagenen Änderungen und Neuerungen soll in einem von technischem und medizinischem Fortschritt geprägten Umfeld weiterhin eine hohe Qualität des Versorgungsangebots garantiert sowie das regionale Gleichgewicht in der Walliser Spitalorganisation gewahrt werden. Die Kommission schlägt insbesondere vor, die Grunddisziplinen weiterhin in allen drei Regionen des Kantons anzubieten, die spezialisierten Disziplinen im Spital Sitten zu zentralisieren und die Zweisprachigkeit für diese Disziplinen im Gesetz zu verankern. Das DGSK und der Staatsrat haben sich zum Gesetzesvorentwurf noch nicht geäussert.

Vernehmlassungsverfahren

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