Medienmitteilung

Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern

09/12/2013 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz


Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch

(IVS).- Angesichts der tragischen Ereignisse in den Kantonen Waadt und Genf ist die Walliser Regierung der Ansicht, dass der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Der Staatsrat hat deshalb das Departement für Bildung und Sicherheit (DBS) ermächtigt, bis zum 15. Januar 2014 eine «Express»-Vernehmlassung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch durchzuführen. Ausserdem hat er ein Reglement angenommen, mit dem die Sicherheitsanforderungen für die Bewilligung von Freigängen von gefährlichen Straftätern erhöht werden.

Bewusste Prioritätensetzung der politischen Verantwortlichen

Aufgrund der sich kürzlich in der Westschweiz zugetragenen Dramen wurde das Strafvollzugs- und Sicherheitssystem einer eingehenden Analyse unterzogen. Das DBS präsentierte die diesbezüglichen Ergebnisse an der Medienkonferenz vom
3. Oktober 2013 und kam dabei zum Schluss, dass sich ein Fall wie jener von Adeline auch im Wallis hätte ereignen können.

Staatsrat Oskar Freysinger setzte daraufhin klare Prioritäten:

-       Überprüfung der Abläufe für die Bewilligung von Freigängen von gefährlichen Straftätern

-       Systematischer Austausch aller relevanten Informationen zu gefährlichen Straftätern

Die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der lateinischen Schweiz (LKJPD) und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben sich ebenfalls für diese Prioritäten ausgesprochen und Empfehlungen für einen verstärkten und rechtlich verankerten Informationsaustausch zwischen den kantonalen Strafvollzugsbehörden herausgegeben.

Vernehmlassung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch

Um diesen Empfehlungen Folge zu leisten, hat der Kanton Wallis eine Revision seines kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EGStGB) beschlossen. Dabei geht es um zwei Punkte, die äusserst wichtig sind, damit Entscheidungen in vollständiger Kenntnis der Sachlage getroffen werden können: die Informationspflicht und die Entbindung vom Arztgeheimnis.

a)    Die Justizbehörden, Kantonspolizei, Gemeindepolizei und Asyl- und Migrationsbehörden müssen den mit dem Straf- und Massnahmenvollzug betrauten Verwaltungsbehörden sämtliche Auskünfte geben, die diese zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

b)    Wenn Gesundheitsfachpersonen, die bei einem gefährlichen Straftäter therapeutische Massnahmen durchführen, Kenntnis von wichtigen Tatsachen erhalten, welche die Einstufung der Gefährlichkeit beeinflussen könnten, müssen sie die für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörde informieren.

Der Vorsteher des DBS wird den Vorentwurf der Revision des EGStGB bei den politischen Kreisen, Justizbehörden, medizinischen Behörden und der Staatsanwaltschaft bis zum 15. Januar 2014 in die Vernehmlassung geben. Der Grosse Rat wird dann in der Maisession 2014 über die Vorlage beraten.

Annahme des Reglements über die Gewährung von Ausgangsbewilligungen für erwachsene und junge erwachsene Verurteilte

Parallel zu dieser Vernehmlassung hat die Regierung auf Antrag von Staatsrat Oskar Freysinger beschlossen, das Reglement der LKJPD über die Gewährung von Ausgangsbewilligungen für erwachsene und junge erwachsene Verurteilte anzunehmen. Zum besseren Schutz der Bevölkerung ist bei jeder Vollzugslockerung bei gefährlichen Straftätern der Grundsatz der erhöhten Sicherheit anzuwenden.

Gemäss diesem Grundsatz muss die Behörde:

-       insbesondere die Art der Straftat und das dabei angewandte Vorgehen, die Persönlichkeit des Verurteilten, seine Verhaltensentwicklung seit der Verhaftung, sein Verantwortungsbewusstsein und die Therapieergebnisse berücksichtigen;

-       die Kommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit konsultieren und nötigenfalls ein neues Gutachten zur Gemeingefährlichkeit in Auftrag geben;

-       Sicherheitsmassnahmen für begleitete Freigänge vorsehen, insbesondere in Zusammenhang mit der beruflichen Eignung der Begleitpersonen und dem Polizeischutz.

Das Reglement tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Durch diese Massnahmen zur Verstärkung der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung möchte das DBS verhindern, dass es im Wallis zu ähnlichen Tragödien kommen könnte wie in den Nachbarkantonen. Das Ziel der Resozialisierung von verurteilten Straftätern wird dadurch nicht in Frage gestellt.

 

 

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