Medienmitteilung

Strafanzeige der Gruppe Wolf Schweiz gegen Maurice Tornay

22/10/2013 | Departement füf Finanzen und Institutionen


Nichteintreten der Staatsanwaltschaft

(IVS).- Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis wird der Strafanzeige des Vereins «Gruppe Wolf Schweiz» gegen Staatsratspräsident Maurice Tornay keine Folge geben. In ihrer Nichteintretensverfügung kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die beanstandeten Äusserungen keine Anstiftung zu einer Straftat darstellen.

Die Gruppe Wolf Schweiz hatte die Einreichung einer Strafanzeige gegen Maurice Tornay wegen seiner vom Lokalfernsehen Kanal 9 übertragenen Äusserungen angekündigt. Der Regierungspräsident hatte die fraglichen Äusserungen anlässlich eines Treffens mit den Behörden der Bezirke Goms und Östlich Raron in Fiesch (VS) gemacht.

Am 16. Oktober 2013 hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis eine Nichteintretensverfügung erlassen. Die beanstandeten Äusserungen sind keineswegs als Anstiftung zu einer Straftat zu betrachten. Für den Staatsanwalt handelt es sich ganz offensichtlich um scherzhafte Äusserungen, mit denen die Fernsehzuschauer keinesfalls zu irgendeiner Gesetzesübertretung angestiftet werden sollten.

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