Medienmitteilung

Entwürfe des eidgenössischen Ausführungsgesetzes über Zweitwohnungen

16/10/2013 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation


Stellungnahme des Kantons Wallis

(IVS).- Die Walliser Regierung unterstützt die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und betont dabei zwei Punkte: Die für die touristische Beherbergung genutzten Wohnungen dürfen nicht als Zweitwohnungen betrachtet werden und der Bestand  der bestehenden Bauten muss garantiert sein.

Im Juni 2013 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Entwürfen des eidgenössischen Ausführungsgesetzes über Zweitwohnungen und der dazugehörigen Verordnung. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. Oktober 2013. Die Vollversammlung der RKGK nahm am 19. August 2013 die vorgelegten Entwürfe unter Vornahme  einiger Änderungen an. In seiner Vernehmlassungsantwort  verweist der Staatsrat  auf die konsolidierte Meinung der RKGK und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz und in der Verordnung.

Die Regierung begrüsst die rasche Ausarbeitung der Entwürfe der Gesetzgebung über Zweitwohnungen; sie ist der Meinung, dass die Vorschläge des Bundesrates in die richtige Richtung gehen, jedoch noch optimiert werden müssen. In diesem Sinne wird bezüglich der bestehenden Bauten einzig die liberale Variante unterstützt. Es geht darum, den Besitzstand, künftige Ausbaumöglichkeiten sowie eine realisierbare Umsetzung in den Berggebieten sicherzustellen.

Die Anwendung der Weber-Initiative hat beträchtliche, negative Auswirkungen auf die Walliser Wirtschaft. Der Staatsrat insistiert deshalb bei den Bundesbehörden auf die Notwendigkeit, vorteilhafte flankierende Massnahmen zu schaffen, welche die Folgen zu mildern vermögen.

Während der Kampagne erklärten die Initianten, dass nur Zweitwohnungen, die nicht vermietet werden, von der Initiative betroffen sind. Im Ausführungsgesetz ist von diesem engen Begriff auszugehen. Es ist folgerichtig, dass Wohnungen für die touristische Beherbergung nicht zum Zweitwohnungsanteil gerechnet werden . Diese Wohnungen sind Teil der touristischen Beherbergung und das Rückgrat der Parahotellerie. Der Bau solcher Wohnungen muss aufgrund präziser Kriterien möglich bleiben.

Der zweite wichtige Punkt betrifft die Gewährung des Besitzstandes bestehender Bauten sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Bauzone. Diese Garantie muss vollumfänglich zugesichert werden. Den Eigentümern muss zudem die Möglichkeit für künftige, angemessene Ausbauten eingeräumt werden.

 

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