Medienmitteilung

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

04/04/2019 | Departement für Finanzen und Energie

Der Staatsrat unterstützt die AHV-Steuerreform und gibt ihre Umsetzung auf Kantonsebene bekannt

Die Unternehmenssteuerreform ist für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Mit der Abschaffung der kantonalen Steuerstatus werden die Vorkehrungen auf Gesetzesstufe getroffen, um das Unternehmens-steuerrecht mit den internationalen Anforderungen in Einklang zu bringen. Der vom Bundesparlament angenommene Kompromiss ist ausgewogen: mit der STAF werden vorteilhafte Rahmenbedingungen geschaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für ausländische und Schweizer Unternehmen beizubehalten, die bisher von einer tieferen Steuerbelastung profitierten. Im Gegenzug werden mit der STAF wichtige soziale Ausgleichsmassnahmen eingeführt, indem jedes Jahr zusätzliche zwei Milliarden der AHV zugutekommen. Bei der Umsetzung der Reform im Kanton Wallis will der Staatsrat die Spitzenposition im interkantonalen Vergleich bei der Besteuerung von KMU einnehmen. Von der Senkung des Gewinnsteuersatzes der ersten Stufe sollen sämtliche Unternehmen im Kanton Wallis profitieren. Mit einem tieferen Steuersatz der zweiten Stufe sollen Grossunternehmen zusätzlich entlastet werden. Zudem werden flankierende Massnahmen im Sozial- und Bildungsbereich und beim Schutz von Minderjährigen eingeführt.

Mit der STAF passt sich die Schweiz den internationalen Anforderungen an. Internationale Konzerne werden nicht mehr in den Genuss eines privilegierten kantonalen Steuerstatus kommen. In Zukunft werden sämtliche Unternehmen  – sowohl ausländische Grosskonzerne als auch Schweizer KMU - steuerlich gleich behandelt. Diese Reform schafft Rechtssicherheit, die für die Planung und Investitionen bei den betroffenen Unternehmen nötig ist.

Der Staatsrat begrüsst diese Reform, die sich durch ihre Ausgewogenheit auszeichnet. Aus dem Scheitern der USR III wurden die Lehren gezogen. Die zu weit gehenden Bestimmungen der abgelehnten Reform wurden nun herausgenommen. Dies zeigt sich beispielsweise durch die Anpassung des Kapitaleinlageprinzips und der zinsbereinigten Gewinnsteuer sowie dadurch, dass Dividenden nun mindestens zu 50% besteuert werden müssen.  Die Kantone erhalten neue zusätzliche finanzielle Mittel vom Bund durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer (DBG) von 17% auf 21.2%, was für den Kanton Wallis einem Betrag von 17 Millionen Franken entspricht.   

Es ist dem Bundesparlament zudem gelungen, durch die Verknüpfung der Unternehmenssteuerreform mit der AHV-Finanzierung, ein angemessenes Gleichgewicht zu schaffen. Zusätzliche zwei Milliarden werden ab 2020 der AHV zugutekommen.

Kantonale Steuerreform

Nach mehreren Gesprächsrunden mit den Walliser Wirtschaftskreisen und Gemeinden hat der Staatsrat seine Strategie verfeinert, um die Steuerreform auf kantonaler Ebene umzusetzen. Der Entwurf des Staatsrats sieht eine Senkung des Gewinnsteuersatzes der ersten Stufe von 12.66% auf 11.89% für Gewinne bis zu 250'000 Franken (heute bis zu 150'000 Franken) vor. Durch diese Massnahme wird der Kanton Wallis bei der Besteuerung von KMU im interkantonalen Vergleich den Spitzenplatz einnehmen können. Bei der zweiten Gewinnsteuerstufe wird ebenfalls eine starke Senkung des Steuersatzes von 21.56% auf 16.98% vorgeschlagen. Weitere steuerliche Entlastungen sollen den Walliser Wirtschaftsstandort stärken. So ist geplant, die Grundstücksteuer für die der Produktion dienenden Installationen und Maschinen auf Kantonsebene abzuschaffen, um Investitionen im Kanton Wallis nicht zu hemmen. Forschung und Entwicklung sollen zusätzlich gefördert werden. Die Besteuerung von 60% von Dividenden aus privaten Beteiligungen wird beibehalten. Mit dem Ziel, die Ansiedlung von jungen Start-up-Unternehmen im Wallis zu fördern, welche aus den Hochschulen stammen, können diese neu für die ersten fünf Jahre von einer vollumfänglichen Steuerbefreiung profitieren.

Es ist zudem geplant, flankierende Massnahmen im Sozial- und Bildungsbereich einzuführen, das heisst rund 10 Millionen Franken für die Erhöhung der Subventionierung von Krankenkassenprämien sowie weitere 10 Millionen Franken für noch zu definierende Massnahmen im Bildungsbereich, für den Schutz von Minderjährigen und den sozialen Zusammenhalt.

Die Reform wird in einem Zeitrahmen von drei Jahren ab Inkrafttreten des Bundesrahmengesetzes eingeführt. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Steuerstrategie belaufen sich insgesamt auf 93.7 Millionen Franken, das heisst 61.5 Millionen Franken für den Kanton und 32.2 Millionen Franken für die Gemeinden.  

Mit unterschiedlichen Gewinnsteuersätzen, der Beibehaltung der kommunalen Grundstücksteuer für die der Produktion dienenden Mittel und der stufenweise Einführung der kantonalen Steuerreform sollen die Steuerausfälle für die Gemeinden teilweise ausgeglichen werden.

 

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