Medienmitteilung

Agrarpolitik 2022+ - Der Staatsrat fordert wirksame Massnahmen für Wein- und Obstbau

20/03/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

Der Staatsrat hat zur neuen Agrarpolitik (AP22+), die am 14. November 2018 vom Bundesrat präsentiert wurde, Stellung genommen. Er fordert wirksame Massnahmen für Wein- und Obstbau, insbesondere eine Ernteversicherung und A-fonds-perdu-Beiträge für die Erneuerung von Rebflächen und Obstkulturen.

In seiner Stellungnahme zur neuen Agrarpolitik (AP22+) fordert der Staatsrat in verschiedenen zentralen Themenbereichen Korrekturen. Er beantragt die Unterstützung in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen für die Erneuerung des Pflanzenkapitals der Reben und Obstkulturen, vergleichbar mit den anderen Landwirtschaftssektoren. Es soll eine Ernteversicherung eingeführt werden, die mehrere Risiken abdeckt, um den immer schwerer wiegenden Folgen der Wettergefahren die Stirn zu bieten. Konkrete Massnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutz werden ebenfalls gefordert, darunter die Einführung von parzellenweisen Direktzahlungen für die den Bio-Standards entsprechenden Dauerkulturen. Derzeit sind Direktzahlungen nur für die gesamte Bewirtschaftung möglich.

Im Bereich Weinbau und Weinverarbeitung unterstützt der Staatsrat die Einführung eines einheitlichen Systems für die Ursprungsbezeichnungen (AOP) und kontrollierten geografischen Angaben (IGP). Die sehr hohen Anforderungen der heutigen AOC Wallis erleichtern die Umwandlung ins künftige System der AOP. Dadurch könnte die Glaubwürdigkeit der Ursprungsbezeichnungen für Weine weiter gestärkt und gleichzeitig mehr Handlungsspielraum für die geografischen Angaben geschaffen werden. Der Staatsrat verlangt im Rahmen der Systemänderung allerdings eine ausreichende Anpassungsfrist sowie strenge Begleitmassnahmen.

Der Kanton Wallis begrüsst die Beständigkeit der Agrarpolitik mit der Beibehaltung der Finanzrahmen für die Landwirtschaft. Die Regierung hält es für wichtig, die Verteilung auf die Kantone und zwischen Berg- und Talgebieten nicht zu verändern.

Der Staatsrat spricht sich gegen eine Erhöhung der Ausbildungsanforderungen für die Zugangskriterien zu Direktzahlungen aus. Eine Verschärfung der Bedingungen wäre ein Nachteil für die Berggebiete, wo die Teilzeitlandwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Landschaftspflege leistet. Ausserdem empfiehlt er, den minimalen Tierbesatz für den Erhalt von Direktzahlungen beizubehalten.