Medienmitteilung

Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h - Studien in mehreren Ortszentren in Gang

20/03/2019 | Dienststelle für Mobilität 

In Zusammenarbeit mit den Gemeinden untersucht die Dienststelle für Mobilität des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU), ob es sinnvoll wäre, auf den Ortsdurchfahrten gewisser Kantonsstrassen die Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h herabzusetzen. Dabei handelt der Kanton im Sinne der Lärmschutzschutzverordnung des Bundes, geht damit aber auch auf Anliegen der Sicherheit und der Erhöhung der Lebensqualität ein.

Die Dienststelle für Mobilität (DFM) hat eine Methode entwickelt, mit der bestimmt werden kann, in welchen Ortszentren eine Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit von Vorteil wäre. Die massgeblichen Kriterien dafür sind die Verkehrssicherheit, der Grad der Lärmbelastung, aber auch die urbane Qualität der Ortszentren, durch die eine Kantonsstrasse führt. Diese Massnahmen werden aber immer nur eine Ausnahme zu den generell geltenden 50 km/h sein.

Der Kanton hat bis jetzt auf fast 500 Strassenabschnitten durch Ortszentren geprüft, ob für sie eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h in Betracht käme. Basierend auf diesen Ergebnissen klärt dann ein externes Gutachten in den einzelnen Fällen die Zweckmässigkeit des Vorhabens genau ab, worauf es auch noch von der kantonalem Kommission für Strassensignalisation zu genehmigen ist. Dieses Vorgehen erfolgt im Einvernehmen mit den Gemeinden, die oft von sich aus eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h verlangen.

Bereits eingeführt wurde eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Durchfahrt der Ortschaft Choëx (Gemeinde Monthey). Auch in verschiedenen anderen Gemeinden sind erste Gutachten auf Grundlage der von der DFM neu entwickelten Methode in Bearbeitung. In den kommenden Monaten werden im ganzen Kanton noch weitere Gutachten in Auftrag gegeben.

Zum Thema Sicherheit: Die Heftigkeit der Kollision mit einem Fussgänger ist bei 30 km/h nur ein Drittel so gross wie bei einer Kollision mit 50 km/h und die Überlebenschancen des Fussgängers erhöhen sich um das Drei- bis Sechsfache. Hinsichtlich der Lärmbelastung hat eine Reduktion der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h denselben Effekt wie eine Halbierung des Verkehrs. Und schliesslich verspricht man sich davon auch eine positive Beeinflussung der Gesundheit und der Lebensqualität.