Medienmitteilung

3. Rhonekorrektion - Finanzaudit des Bundes

14/03/2019 | Dienststelle Hochwasserschutz Rhone

Der Kanton Wallis hat die Ergebnisse des Finanzaudits der 3. Rhonekorrektion, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorgelegt hat, zur Kenntnis genommen. Zweck des im Mai/Juni 2018 durchgeführten Audits war die Überprüfung der Kostenschätzung für das Generelle Projekt der 3. Rhonekorrektion (GP-R3). Das Audit kam zum selben Schluss wie die beiden vom BAFU beauftragten unabhängigen Experten: die Kostenschätzung für die wasserbaulichen Massnahmen sind plausibel. Die EFK hat einige Empfehlungen abgegeben. Die wichtigsten wurden bereits berücksichtigt und sind in die vom Bundesrat im Dezember 2018 verabschiedete Rahmenkreditvorlage eingeflossen.

Wie schon die Expertise des BAFU fand auch die Prüfung der EFK im Rahmen des beantragten Bundeskredits über eine Milliarde Franken zur Finanzierung der zweiten Bauetappe der R3 statt. Der Kreditbeschluss wird den eidgenössischen Räten in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden.
Die EFK kam zum Schluss, dass die vom BAFU geforderte Kostenexpertise professionell und zuverlässig ausgeführt wurde. Daher stützte sie sich bei den Schlussfolgerungen ihres Audits auf die Ergebnisse der externen Experten ab und bestätigte die Plausibilität der Kosten für die wasserbaulichen Massnahmen an der R3, die etwas mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen.

Gewisse Kritik übte die EFK an der Struktur der Einschätzung der Gesamtkosten, hier verlangte sie eine verbesserte Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ausserdem schlug sie vor, die potenziellen Mehrkosten für Projektrisiken, namentlich solche bezüglich die Sanierung von belasteten Standorten, in die Gesamtkosten der R3 zu integrieren oder wegzulassen. Diese beiden Empfehlungen wurden bereits berücksichtigt und sind in die vom Bundesrat im vergangenen Dezember verabschiedete Botschaft an das Bundesparlament betreffend die zweite Finanzierungsetappe eingeflossen.
Ferner befand die EFK, dass insbesondere die Kosten der Bodenbelastungen, Überführungsbauwerke (Brücken) oder Dritter (unter anderem für Hochspannungsleitungen) nicht genau genug dargestellt werden, und sie rät daher, diesen Punkt zu verbessern. Der Kanton wird diesen Rat bei der Ausarbeitung der öffentlich aufgelegten Dossiers systematisch befolgen.

Die EFK schlägt auch vor, das Synergiepotenzial zwischen den mit den Projekten R3 und A9 befassten kantonalen Ämtern besser zu nutzen. Hierzu hat das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) verschiedene Optionen geprüft und beschlossen, im Kantonalen Amt Rhonewasserbau (KAR3) eine Sektion zu bilden und diese mit der Umsetzung von Synergien im administrativen und finanziellen Bereich zu beauftragen.

Die Gesamtkosten für die 3. Rhonekorrektion werden auf der Grundlage des Generellen Projekts (R3) festgelegt. Nach heutigem Stand des Projekts werden sie für das Wallis allein auf 3,4 Milliarden Franken, mit dem Kanton Waadt auf 3,6 Milliarden Franken geschätzt. Darin enthalten sind 2,4 Milliarden Franken für den Bau (wasserbauliche Massnahmen, Altlastensanierung, Brückenverschiebungen) und über eine Milliarde Franken für landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Studien, Personalkosten sowie Diverses und Unvorhergesehenes. Für jeden Bauabschnitt wird noch ein Auflagedossier mit einer präzisen Kostenaufstellung ausgearbeitet werden.