Medienmitteilung

Budget 2019 der Gemeinde St-Gingolph - Der Staatsrat genehmigt das Budget der Einwohnergemeinde

28/02/2019 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Der Staatsrat hat entschieden, das Budget 2019 der Einwohnergemeinde St-Gingolph zu genehmigen. Er akzeptierte die beiden Budgetpositionen betreffend die Gestaltung eines Kinderspielplatzes und den Bau einer Fussgängerbrücke über die Morge. Der Staatsrat weist die Einwohnergemeinde darauf hin, dass das auf der Gemeindeverwaltung aufgelegte Budget nicht mehr geändert werden darf.

Am 3. Dezember 2018 und am 1. Februar 2019 lehnte die Urversammlung der Gemeinde St-Gingolph das Budget der Einwohnergemeinde für das Jahr 2019 ab. Im Falle einer doppelten Ablehnung durch die Urversammlung obliegt es dem Staatsrat, über das Budget der Einwohnergemeinde gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Gemeindegesetzes zu entscheiden.

Die beiden umstrittenen Budgetpositionen betreffen einerseits einen Betrag von 50'000 Franken für die Gestaltung eines Kinderspielplatzes und andererseits eine Nettoinvestition von 50'000 Franken für den Bau einer Fussgängerbrücke über die Morge.

Erwägend, dass es sich bei diesen beiden Budgetpositionen um einen Gesamtbetrag von 100'000 Franken handelt (was weniger als 2 Prozent der im Budget vorgesehenen Ausgaben entspricht) und dass diese Ausgaben in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, genehmigte der Staatsrat das Budget 2019 der Einwohnergemeinde St-Gingolph, wie dies der Gemeinderat am 10. Dezember 2018 beschlossen hat, das heisst mit den beiden vorerwähnten Budgetpositionen.

Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass der Gemeinderat das Budget und die Rechnung nicht mehr ändern kann, sobald diese auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt werden, wo sie den Bürgern während der Dauer der Einberufung der Urversammlung zur Einsicht offen stehen.