Medienmitteilung

Krankenkassenprämien 2019 - Der Kanton erhöht die Subventionierung der Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene

21/02/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat beschlossen, die finanzielle Unterstützung für 3200 Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung umgehend zu erhöhen. Diese Massnahme folgt auf den Entscheid des Bundesgerichts über die vom Kanton Luzern gewährten individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Die neue Einkommensgrenze für Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung beträgt nun 76'000 Franken. Mit dieser Anpassung von 3.5 Millionen Franken zugunsten der Mittelschicht erhöht sich das Subventionsbudget 2019 auf 196.1 Millionen (+1.8 Prozent).

Obwohl das Urteil des Bundesgerichts vom 22. Januar 2019 die IPV des Kantons Luzern betrifft, hat der Staatsrat die Situation im Kanton Wallis analysiert und beschlossen, die Subventionen für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung umgehend anzupassen. So werden 2019 neben den 18'300 Kindern und bereits in Ausbildung befindlichen jungen Erwachsenen, die schon jetzt von einer IPV profitieren, weitere 3200 Begünstigte ihre Krankenkassenprämien zu 60 Prozent subventioniert bekommen.

Die Einkommenshöchstgrenze für den Anspruch auf eine IPV für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung wurde von 58'500 Franken (85 Prozent des massgebenden Medianeinkommens) für Paare mit Kindern auf 76'000 Franken erhöht. Diese Anpassung hat einen positiven Einfluss auf Paare mit einem oder zwei Kindern. Grössere Familien sowie Alleinerziehende sind von dieser Massnahme nicht betroffen, da sie bereits von der Obergrenze profitieren. Die Kosten für diese Anpassungen betragen rund 3.5 Millionen Franken, womit sich der Gesamtbetrag der im Jahr 2019 gewährten Subventionen auf 196.1 Millionen Franken beläuft.

Die Begünstigten werden automatisch auf Grundlage der Steuerdaten 2017 ermittelt und in den kommenden Wochen persönlich informiert.

Anpassung der IPV 2020

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 22. Januar 2019 wird erstmals der Rahmen der kantonalen Kompetenzen in diesem Bereich geklärt.

Unabhängig von diesem Urteil hat der Staatsrat beschlossen, das System der Subventionen für die Krankenversicherung genau zu analysieren. Weitere Erhöhungen sollen bereits 2020 folgen, mit dem Ziel, fortan ungefähr 28'000 Kinder und junge Erwachsene, insbesondere im Rahmen der kantonalen Steuerreform, zu subventionieren.

Weitere Informationen finden Sie in der beiliegenden Präsentation sowie unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik Krankenversicherung.