Medienmitteilung

Schlachthof in Martinach - Verstärkung der Kontrollen und Strafanzeige

19/02/2019 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Das kantonale Veterinäramt hat nach neuen, ihm zur Kenntnis gebrachten Bildern im Rahmen des Schlachtverfahrens im Schlachthof Martinach entschieden, eine Strafanzeige einzureichen. Gleichzeitig wurden die Kontrollmassnahmen verstärkt und die Schulung des Personals, die Wartung der Ausrüstung und der Zustand der Anlage überprüft. Eine zusätzliche Fachperson des Amts ist an den Schlachttagen anwesend.

Anfang Februar 2019 wurde dem kantonalen Veterinäramt eine Videosequenz mit Auszügen aus dem Schlachtverfahren im Schlachthof von Martinach übergeben. Nach Angaben der «Association pour l’égalité animale» (PEA) würden die Bilder «unzählige Verstösse» zeigen. Diese Woche hat die PEA neue Bilder an den Kantonstierarzt geschickt. Wie bei der ersten Sequenz sollen laut dem Verein diese Bilder im Sommer 2018 entstanden sein. Diese deuten auf vermeintliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz hin, die von der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Deshalb hat das kantonale Veterinäramt entschieden, den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Unterwallis zu melden.

Nach Kenntnisnahme des Inhalts des ersten Videos hatte der Kantonstierarzt bereits ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Gesetzeskonformität der aktuellen Schlachtverfahren zu gewährleisten. Er hat die Kontrollen mit einer zusätzlichen Fachperson des Veterinäramts an den Schlachttagen verstärkt. Dieser Spezialist ergänzt das Team von zwei Personen, die für die Kontrolle und Überwachung des gesamten Prozesses zuständig sind (Anlieferung und Handhabung von Tieren, Schlachtprozess, Hygiene und Fleischsicherheit). Das kantonale Veterinäramt führte ebenfalls eine Kontrolle der verschiedenen wichtigen Faktoren des Betäubungs- und Schlachtprozesses durch (Ausbildung des Schlachthofpersonals, Wartung der Ausrüstung, Zustand der Anlagen, usw.). Diese zusätzlichen Massnahmen sind seit diesem Montag (Schlachttag) in Martinach in Kraft und werden solange wie erforderlich aufrechterhalten.