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KESB-Reform - Vorschläge zur Professionalisierung

12/02/2019 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Der Staatsrat hat die Vorschläge des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) im Hinblick auf die Professionalisierung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zur Kenntnis genommen. Das DSIS schlägt insbesondere eine Verringerung der Anzahl KESB, sowie eine Änderung deren Zusammensetzung vor. Der Kanton wird eine Studie zu den kommunalen Kosten dieser künftigen Professionalisierung der KESB finanzieren, bevor die notwendigen Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt werden.

Der Staatsrat hat die Vorschläge des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), mit welchen eine Professionalisierung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angestrebt wird, zur Kenntnis genommen. Das Milizsystem der Walliser KESB sieht sich angesichts der immer grösseren Komplexität der Fragen des Kinder- und Erwachsenenschutzes zunehmend mit Schwierigkeiten konfrontiert. Dies geht ebenfalls zurück auf das im 2013 auf diesem Gebiet neu eingeführte Bundesrecht, welches die Interdisziplinarität und vor allem die Professionalisierung der Strukturen erfordert. Der Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) als verwaltungsrechtliche Aufsichtsbehörde stellt fest, dass einige Strukturen mit Managementschwierigkeiten zu kämpfen haben, zumal einerseits die Fälle komplex sind und andererseits die Arbeitslast zunimmt; gleichzeitig ist ein Anstieg der Beschwerden von Privatpersonen gegen die KESB zu verzeichnen. Als Reaktion auf diese Entwicklung wurden bereits einige Massnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Mitarbeiterzahl, um die Aufsicht, Betreuung und Unterstützung der KESB durch den RDSJ zu verstärken. Zudem fanden Treffen zwischen den KESB-Verantwortlichen auf verschiedenen Ebenen statt und es wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinden, der KESB und des RDSJ geschaffen.

Die Überlegungen dieser Arbeitsgruppe vertiefen die Arbeiten der vom Staatsrat im Jahr 2017 beauftragten ausserparlamentarischen Kommission und setzen vier Achsen zur Professionalisierung fest. Das DSIS schlägt daher gestützt auf die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe eine Reduktion der Anzahl KESB (höchstens neun im Gegensatz zu den heute 23 bestehenden kommunalen und interkommunalen KESB) sowie eine Neustrukturierung ihrer Zusammensetzung (gesetzlich festgelegte Berufsprofile, Erhöhung der Beschäftigungsquote, juristische Kenntnisse des Präsidiums der KESB, etc.) vor. Es schlägt auch eine Revision der Bestimmungen betreffend das Profil, die Anforderungen und die Weiterbildung der Beistände und Vormunde sowie die Verbesserung der Aufsicht über die KESB vor.

Der Kanton Wallis wird durch das DSIS eine Studie über die allfälligen Kosten einer solchen Professionalisierung zulasten der Gemeinden finanzieren, bevor die notwendigen Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt werden.

 

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