Medienmitteilung

Steuerrekurskommission und Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen - Vernehmlassung zu den Reformvorschlägen

08/02/2019 | Staatskanzlei 

Die vom Staatsrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommission zur Prüfung der Situation der kantonalen Steuerrekurskommission empfiehlt, diese durch eine neue Abteilung des Kantonsgerichts zu ersetzen. Zudem empfiehlt sie die Übertragung der Aufgaben der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen an die öffentlich-rechtliche Abteilung des Kantonsgerichts. Der Staatsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Dossier.

Als unabhängige Justizbehörde entscheidet die kantonale Steuerrekurskommission (KRK) über sämtliche Rekurse gegen Einspracheentscheide der Steuerbehörden. Es handelt sich um eine Milizkommission, die mehrheitlich aus Fachleuten aus dem Treuhandwesen zusammengesetzt ist. Sie wird mit rund 100 Rekursen pro Jahr befasst. Ihre Urteile können direkt beim Bundesgericht angefochten werden.

Im Wallis gibt es noch eine zweite von den ordentlichen Gerichten unabhängige Beschwerdeinstanz dieser Art. Dabei handelt es sich um die Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen. Diese hauptsächlich aus Landwirten und Juristen zusammengesetzte Rekurskommission entscheidet – ebenfalls als letzte kantonale Instanz – über die Einspracheentscheide betreffend Direktzahlungen und Landumlegungen. Sie wird mit rund zehn Dossiers pro Jahr befasst.

Auftrag der ausserparlamentarischen Kommission

Im Dezember 2017 hat der Staatsrat eine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt und in erster Linie mit der Prüfung der Problematik betreffend die kantonale Steuerrekurskommission betraut. Die Einsetzung dieser ausserparlamentarischen Kommission folgte zum einen auf das Bundesgerichtsurteil vom 22. August 2014, mit dem der Angliederung des Sekretariats der KRK an eine Dienststelle der Kantonsverwaltung ein Ende gesetzt wurde.

Zum anderen war sie eine Reaktion auf den Bericht der Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) vom 25. September 2014, der eine Reihe von Unzulänglichkeiten und Inkohärenzen bei der Funktionsweise der KRK ans Licht brachte. In diesem Bericht wurde primär die Auflösung der KRK und die Übertragung ihrer Kompetenzen an das Kantonsgericht und subsidiär die vollständige Restrukturierung und Reorganisation der KRK empfohlen. Zudem warf die JUKO in ihrem Bericht die Frage nach der Zweckmässigkeit anderer kantonaler Rekurskommissionen auf. Infolge dieses Berichts wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht, in denen eine Reorganisation der KRK gefordert wurde. 

Vor diesem Hintergrund wurde die ausserparlamentarische Kommission, bestehend aus einem ehemaligen Präsidenten und einem ehemaligen Generalsekretär des Kantonsgerichts, zwei Anwälten und einer Steuerexpertin, vom Staatsrat beauftragt, die Vor- und Nachteile einer Auflösung der KRK zu prüfen, die Zweckmässigkeit der Übertragung ihrer Aufgaben an das Kantonsgericht zu analysieren, weitere Alternativen zu beleuchten, die nötigen Gesetzesänderungen aufzuzeigen, Überlegungen zu Rekursbehörden ausserhalb des Steuerbereichs anzustellen und einen Bericht vorzulegen, der mögliche Reformansätze aufzeigt.

Feststellungen und Empfehlungen der ausserparlamentarischen Kommission

In ihrem Bericht an den Staatsrat stellt die ausserparlamentarische Kommission fest, dass die KRK in ihrer aktuellen Zusammensetzung, Funktionsweise und Ausstattung den Anforderungen eines modernen Rechtsstaats nicht mehr genügt. Die ausserparlamentarische Kommission stellt die Qualität der Urteile der KRK zwar nicht infrage, weist aber auf die Gefahr von Interessenkonflikten sowie auf die Isolierung und Unterdotierung des KRK-Sekretariats sowohl auf Ebene des Personals als auch der Informatik- und Fachressourcen hin. Die KRK ist nicht mehr in der Lage, so viele Dossiers zu bearbeiten, wie sie pro Jahr erhält, was zu einer Zunahme der hängigen Dossiers führt.

Nach Prüfung verschiedener Alternativen empfiehlt die ausserparlamentarische Kommission, dass die KRK ihre Tätigkeit einstellt und durch eine ausschliesslich aus Berufsmagistraten bestehende steuerrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts ersetzt wird. Diese Lösung ermöglicht es, die geltenden Rechtsmittel im Steuerrecht und in den übrigen Bereichen zu vereinheitlichen und die Steuerrechtspflege sowohl auf Ebene der Urteilsfindung als auch der administrativen Unterstützung mit einer professionellen Organisation auszustatten.

Zudem empfiehlt die ausserparlamentarische Kommission die Auflösung der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen und die Übertragung ihrer Aufgaben an die öffentlich-rechtliche Abteilung des Kantonsgerichts.

Vernehmlassung bis zum 18. April 2019

Der Staatsrat hat die Vernehmlassung zu den von der ausserparlamentarischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eröffnet. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Regierung zu diesem Dossier noch nicht Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind bis zum 18. April 2019 einzureichen. Alle interessierten Personen oder Institutionen können an dieser Vernehmlassung teilnehmen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Staates Wallis unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar.