Medienmitteilung

Halbjährlicher Kontrollbericht der Gemeinde Bagnes - Der Staatsrat wird einen Experten ernennen

06/02/2019 | Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Der Staatsrat hat den ersten halbjährlichen Kontrollbericht der Gemeinde Bagnes über die Umsetzung und Überprüfung der 18 im Juni 2018 vom Kanton geforderten Korrekturmassnahmen im Baubereich zur Kenntnis genommen. Er bat die für die Überwachung dieses Dossiers zuständige departementsübergreifende Arbeitsgruppe, eingehende Kontrollen durchzuführen. Er wird zudem einen Experten beauftragen, die eingeführten Verfahren und die von der Gemeinde beschlossenen Regularisierungsmassnahmen zu überprüfen.

Im Juni 2018 bat der Staatsrat die Gemeinde Bagnes, ihm zweimal jährlich, jeweils am 30. Juni und 31. Dezember, einen Bericht über die Umsetzung und Überwachung der im Baubereich getroffenen Korrekturmassnahmen vorzulegen. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde hatte der Kanton nach seinen Kontrollen vor Ort 18 spezifische Anforderungen an die Gemeinde formuliert, damit diese ihre Regularisierungsarbeiten baldmöglichst erledigt, auf eine genauere Anwendung mehrerer Bestimmungen achtet und eine bestimmte Anzahl Praktiken anpasst.

Der Staatsrat nahm den ersten Zwischenbericht, den die Gemeinde Bagnes ihm Ende Dezember 2018 vorgelegt hat, zur Kenntnis. Während die von der Gemeinde angekündigten und beschlossenen Massnahmen in Bezug auf Entscheidungen über neue Dossiers auf den ersten Blick rechtskonform sind, bleibt der Umfang der Regularisierungsarbeiten der Folgen vergangener Fehler nach wie vor beträchtlich.

Der Staatsrat bat die für die Überwachung dieses Dossiers zuständige departementsübergreifende Arbeitsgruppe, unter den 18 vom Staatsrat geforderten Massnahmen diejenigen zu überprüfen, die als zufriedenstellend angesehen werden können, und, falls erforderlich, der Gemeinde Entlastung zu erteilen. Für die Anforderungen, die basierend auf dem bis heute zur Verfügung stehenden Überwachungsbericht als nicht erfüllt angesehen werden könnten, beauftragte die Regierung die Arbeitsgruppe, spätestens bis zur Erstellung des nächsten halbjährlichen Überwachungsberichts zusätzliche Informationen und/oder Belege bei der Gemeinde einzufordern. Gegebenenfalls werden weitere Kontrollen vor Ort durchgeführt.

Die Arbeitsgruppe muss auch Stellung dazu beziehen, wie die Gemeinde die Umsetzung bestimmter vom Staatsrat beschlossener Massnahmen vorsieht, insbesondere in Bezug auf die Regularisierung der sogenannten «mangelhaften» Bewilligungen. Es handelt sich dabei um Baubewilligungen, die nach dem Bundesgerichtsurteil vom 2. April 2012 erteilt wurden und die auf einer Berechnung der Ausnutzungsziffer basieren, die als nicht konform mit den kantonalen Vorschriften gilt.

Seit mehr als zwei Jahren verfolgt der Kanton die von der Gemeinde übermittelten Informationen genau. Er verlangt regelmässig zusätzliche Informationen und Unterlagen. Um die Analyse der Regularisierungsarbeiten zu stärken und zu beschleunigen, wird die Regierung so rasch wie möglich einem unabhängigen Experten ein Mandat erteilen.