Medienkonferenzen

Globale Auswirkungen von Annäherungs- oder Fusionsprojekten - Bereitstellung eines Hilfsinstruments zur Reflexion für die Gemeinden

22/01/2019 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Die Gemeindefusionen sind von strategischer Bedeutung und können die gesamte Walliser Geopolitik beeinflussen. Der Staat Wallis möchte den Gemeinden über sein Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport und die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten ein Arbeitsinstrument zu Verfügung stellen, das im Zusammenhang mit dem Fusionsprozess Denkanstösse bieten soll. Ein entsprechendes Mandat wurde an das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (HöV/IDHEAP) vergeben. Dieses wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft COMPAS eine Studie zur Vision für das Walliser Gemeindegefüge im Angesicht globaler Herausforderungen durchführen und eine Kriterienliste festlegen, die bei der Prüfung einer Fusion zu berücksichtigen ist. Den Gemeinden steht es frei, ob sie sich davon inspirieren lassen wollen.

Am 31. Dezember 2018 zählte das Wallis 126 Gemeinden, davon 34 mit weniger als 500 Einwohnern. 1990 waren es 163. Seit damals hat sich diese Zahl durch 21 Fusionen – davon 15 seit dem Jahr 2011 – um 37 Gemeinden reduziert. In jüngster Zeit hat sich die Dynamik der Gemeindefusionen also beschleunigt. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Gemeindegesetz (GG) und in der Verordnung über Gemeindefusionen (FusV) vom 25. Januar 2012.

Zahlreiche Gemeinden stellen aktuell Überlegungen dazu an, ob sie sich anderen Gemeinden annähern oder mit ihnen fusionieren sollten, und wenn ja, mit welchen. Verschiedene Faktoren hauptsächlich funktionaler, finanzieller und steuerlicher Art werden in die Diskussionen einbezogen. Diese sind zwar wichtig, jedoch sollten auch langfristige Belange berücksichtigt werden, wie die globalen Auswirkungen, die ein so grundlegendes Reformprojekt wie eine Gemeindefusion haben kann. Eine Fusion verändert das Gleichgewicht und die Perspektive nicht nur für die betroffenen Gemeinden, sondern auch für grössere geografische Gebiete wie Täler, Bezirke, Regionen oder den Kanton. Das heisst, die Auswirkungen einer Fusion gehen über die in eine Fusion einbezogenen Gemeinden hinaus.

Durch die Berücksichtigung der langfristigen und globalen Herausforderungen dieser Gebietsreformen sollte eine Vision des Gemeindegefüges für die nächsten 30 bis 50 Jahre entwickelt werden können. Ein starkes Gemeindegefüge ist eine notwendige Bedingung dafür, dass das Subsidiaritätsprinzip so weit wie möglich angewendet werden kann. Die Stärke des Gemeindegefüges zeichnet sich dadurch aus, dass die Gemeinden in der Lage sind, die ihnen von der institutionellen Ordnung des Kantons verliehene Autonomie vollumfänglich auszuüben.

Die Situation gestaltet sich wie folgt: Einerseits bestehen bereits umgesetzte und/oder laufende Fusionsprojekte. Zudem zeigen die Diskussionen, dass bei bestimmten Gemeinden ein Interesse an Fusionsüberlegungen besteht. Andererseits möchte der Kanton in einigen Wahlkreisen ein entsprechendes Interesse wecken. Vor diesem Hintergrund hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport über seine Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten bei einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (HöV/IDHEAP) und COMPAS Management Services (COMPAS), eine Studie in Auftrag gegeben. Zwei Experten – Professor Nils Soguel, Vizedirektor und Professor für öffentliche Finanzen am HöV/IDHEAP, und Doktor Gilles Léchot, geschäftsführender Gesellschafter bei COMPAS – werden gemeinsam die Verantwortung für diese Studie tragen, die im Laufe dieses Jahres erstellt wird.

Ziel ist es, einen Rahmen vorzustellen, der es erlaubt, in die Überlegungen der Gemeinden über ihre Zukunft die globalen Auswirkungen einzuschliessen, die ein Annäherungs- oder Fusionsprojekt haben kann. Das vorzustellende Konzept soll die Gründe ausführen, die für eine Reform sprechen, Fusionsperimeter vorschlagen, welche die langfristigen und globalen Herausforderungen berücksichtigen, und den Gemeinden ein Analyseraster bieten, das ihnen erlaubt, diese Herausforderungen in ihre Überlegungen einzubeziehen. Dieses Analyseraster wird es auch ermöglichen, die Diskussionen zu strukturieren und ein fundiertes Gesellschaftsprojekt zu formulieren, welches das Funktionieren und die Autonomie der Gemeinden innerhalb eines kohärenten Gemeindegefüges verbessert. Noch dazu kann dieses Instrument auch andere Instanzen, wie den Grossen Rat und den Verfassungsrat zum Nachdenken anregen.

Es ist nicht Ziel der Studie, die aktuellen Richtlinien zur Unterstützung von Gemeindefusionen zu ändern. Sie könnte höchstens einige entsprechende Vorschläge formulieren. Dabei muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Kanton den Gemeinden mit der in Auftrag gegebenen Studie nur helfen und sie in ihren Überlegungen unterstützen möchte. Der Kanton hat keine Absichten, eine normative Vision aufzuzwingen. Gemeindefusionen müssen von den betroffenen Gemeinden ausgehen. Es liegt an ihnen, den Prozess einzuleiten und die nötigen Schritte dazu zu unternehmen.

Die Experten beabsichtigen, in sechs Phasen vorzugehen. Die Aufstellung des Projekts ermöglicht es, die Arbeit zu organisieren, die Schlüsselpunkte zu validieren, die anzuhörenden Personen auszuwählen und sie zu informieren. Über eine Statusbestimmung wird anschliessend das Walliser Gemeindegefüge objektiv beschrieben. Im Anschluss daran erfolgt eine strategische SWOT-Diagnose. Diese dient dazu, strategische Herausforderungen zu erkennen und einzuschätzen, inwieweit die Walliser Gemeinden diese angehen können. Im nächsten Schritt werden eine Vision und ein globales Konzept der Entwicklung des Gemeindegefüges erarbeitet. Dies geschieht gestützt auf eine Kriterienliste, die zu diesem Zweck erstellt und gewichtet wird. Die Analyse dieser Kriterien ermöglicht es, mögliche Fusionsperimeter zu skizzieren. Gleichzeitig wird eine Einschätzung vorgenommen, inwieweit globale und langfristige Herausforderungen angegangen werden können. Mit der Umsetzung dieser Etappe wird den Gemeinden ein Hilfsinstrument zur Reflexion zur Verfügung gestellt. Dieses ermöglicht ihnen, ihre eigenen Interessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig sensibilisiert es sie für grössere Herausforderungen auf regionaler und kantonaler Ebene. Abschliessend wird ein zusammenfassender Bericht erstellt, der am Ende der Arbeiten dem Auftraggeber vorgelegt wird.

 

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