Individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien 2019 - Verbesserte Unterstützung der Familien in bescheidenen Verhältnissen
Der Budgetrahmen für die individuelle Prämienverbilligung wird 2019 insgesamt 192.6 Millionen Franken betragen, was 12.5 Millionen Franken mehr sind als 2018. Zur Entlastung von Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Staatsrat beschlossen, ab 2019 mindestens 60 Prozent der Krankenkassenprämien der Kinder dieser Familien zu finanzieren.
Die Krankenkassenprämien belasten die Budgets der Haushalte immer stärker. 2019 wird die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene im Wallis 354 Franken betragen, das entspricht 15.60 Franken pro Monat (+ 4.6 Prozent) mehr als 2018. Um einen Teil dieser Erhöhung zu kompensieren, hat der Staatsrat dem Grossen Rat eine Erhöhung des Gesamtbetrags für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) um 12.5 Millionen Franken vorgeschlagen. Für die Verbilligung der Krankenkassenprämien werden also insgesamt 192.6 Millionen Franken verfügbar sein.
Mit der vorgesehenen Budgeterhöhung für die IPV können rund 1000 Personen mehr als 2018 unterstützt werden. Insgesamt werden 2019 rund 71'000 Walliserinnen und Walliser, also ungefähr 20 Prozent der Versicherten, eine Prämienverbilligung erhalten.
Die Begünstigten sind vor allem Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (47 Prozent), Bezüger/innen von AHV/IV-Ergänzungsleistungen (29 Prozent) und Sozialhilfebezüger/innen (12 Prozent). Die übrigen Subventionen sind für die Prämienrückzahlung von Personen mit einem Verlustschein bestimmt (11 Prozent).
Zur Unterstützung der Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wird der minimale Subventionssatz für Kinder und junge Erwachsene in der Ausbildung von 50 Prozent im Jahr 2018 auf 60 Prozent im Jahr 2019 erhöht. Damit will sich der Staatsrat schrittweise der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) annähern. Die Änderung sieht vor, dass die Kantone die Prämien dieser Versicherten spätestens ab 2021 zu mindestens 80 Prozent subventionieren müssen. Eine alleinstehende Person mit zwei Kindern und einem massgebenden Jahreseinkommen von 54'300 Franken, erhält für ihre Krankenkassenprämie somit eine Verbilligung von 30 Prozent und für die ihrer Kinder eine Verbilligung von 60 Prozent.
Vorgehen zum Erhalt einer Prämienverbilligung
Die Begünstigten werden auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2017 automatisch ermittelt. Im Februar 2019 werden sie eine persönliche Information erhalten.
Personen, deren familiäre oder finanzielle Situation (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod oder Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung usw.) sich im Jahr 2018 verändert hat, müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch um eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2019 Anspruch auf Subventionen haben. Diese Gesuche werden gesondert geprüft. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2018 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch stellen.
Weitere Informationen finden Sie in der beiliegenden Präsentation sowie unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik Krankenversicherung.