Medienmitteilung

Walliser Kantonalbank - Der Staat Wallis nimmt den Entscheid des Verwaltungsrats zur Kenntnis

10/12/2018 | Staatsrat

Der Staat Wallis hat den Entscheid des Verwaltungsrats der Walliser Kantonalbank (WKB) zur Kenntnis genommen, gegen ihren ehemaligen Präsidenten der Generaldirektion Jean-Daniel Papilloud im Zusammenhang mit einem dem Pharmaunternehmen Alkopharma gewährten Darlehen eine Zivilhaftungsklage einzureichen. Im vergangenen Januar hat der Staat Wallis seine Vertreter im Verwaltungsrat aufgefordert, die notwendigen internen Massnahmen zu ergreifen, damit die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Der Staat Wallis, der nicht befugt ist, Informationen über die Betriebsführung sowie über Kundendossiers, die durch die WKB verwaltet werden, einzufordern, wird seine Vertreter dennoch um genauere Präzisierungen in dieser Angelegenheit ersuchen.

Als Mehrheitsaktionär hat der Staatsrat seine Vertreter im Verwaltungsrat am 17. Januar 2018 schriftlich aufgefordert, die Angelegenheit rund um das Dossier Alkopharma umfassend zu klären und insbesondere die Frage möglicher Interessenkonflikte zu prüfen. Im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Bank wollte der Staatsrat sicherstellen, dass die zuständigen Organe der WKB die geltenden Gesetze und Regeln einhalten, dass die gesetzlichen, regulatorischen und internen Anforderungen an das Kreditmanagement strikt eingehalten werden und dass die Unternehmensführung der Bank ordnungsgemäss funktioniert.

Der Staat Wallis nimmt heute den Entscheid des Verwaltungsrats der Walliser Kantonalbank zur Kenntnis, gegen den ehemaligen Präsidenten der Generaldirektion Jean-Daniel Papilloud eine Zivilhaftungsklage einzureichen. Dies im Zusammenhang mit einem dem Pharmaunternehmen Alkopharma gewährten Darlehen, aufgrund dessen die Bank einen Schaden von 21.6 Millionen Franken erlitt, welcher vollumfänglich verbucht wurde. Er hält fest, dass der von der Bank beauftragte Experte das Governance-System und die internen Regeln über Interessenskonflikte als adäquat beurteilt hat.

Der Staat Wallis will dieser Angelegenheit grösste Aufmerksamkeit schenken und wird seine Vertreter im Verwaltungsrat ersuchen, ihn im Rahmen ihrer Befugnisse über die im Zusammenhang mit diesem Verfahren getroffenen Massnahmen zu informieren.

Der Staat Wallis erinnert daran, dass er als Mehrheitsaktionär die mit den Aktien des Kantons verbundenen Rechte ausübt. Die Bank, die dem Bankgeheimnis unterliegt, untersteht vollumfänglich der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzaufsicht FINMA. Weder das Departement für Finanzen und Energie noch der Staatsrat sind Kontrollorgane der WKB. Sie sind daher nicht berechtigt, in die Betriebsführung der Bank einzugreifen oder Informationen über die Betriebsführung und ihre Beziehungen zu Kunden zu erhalten.