Medienmitteilung

Aufbau des Verfassungsrates - Einberufung, Vorschlag des Reglements und der Räumlichkeiten, Übergabe von vorbereitenden Dokumenten

07/12/2018 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Gemäss dem vom Grossen Rat im Juni 2018 angenommenen Dekret hat der Staatsrat den Mitgliedern des Verfassungsrates neben der Einladung zur konstitutiven Session vom 17. Dezember 2018 auch den Vorschlag eines Reglements sowie verschiedene vorbereitende Dokumente samt einem erläuternden Bericht zukommen lassen. Damit werden dem Verfassungsrat grundlegende Werkzeuge zur Verfügung gestellt, welche ihm helfen sollen, seine Arbeit rasch aufzunehmen. Dem Verfassungsrat steht es frei, diese Unterlagen zu verwenden. Er ist in seinen Aufgaben unabhängig.

Der Verfassungsrat wird sich zum ersten Mal am Montag, 17. Dezember 2018 versammeln. Ab diesem Datum stehen ihm vier Jahre zur Verfügung, um einen Entwurf der neuen Verfassung auszuarbeiten. Er sollte zügig ein Reglement erlassen, welches seine Organisation und Arbeitsweise festlegt, damit ihm genug Zeit für die Verfassungsarbeit bleibt.

Zahlreiche praktische Fragen müssen geklärt werden, beispielsweise betreffend die Bezeichnung der Organe des Verfassungsrates und deren Zuständigkeiten, das Präsidium, die Möglichkeit der Bildung von politischen Gruppierungen, die Einsetzung von Kommissionen, die Planung der Arbeiten, den Ablauf der Sitzungen, die Beratungen und Abstimmungen, die Protokollführung, die Aufzeichnung der Beratungen, die Ernennung sowie die Aufgaben des Generalsekretariats oder auch betreffend die Ausarbeitung des Budgets des Verfassungsrates, die Öffentlichkeit der Beratungen, die Information über den Fortschritt seiner Arbeiten und die Archivierung seiner Dossiers.

Wie im Dekret über den Verfassungsrat, welches vom Grossen Rat am 14. Juni 2018 erlassenen wurde, vorgesehen ist, hat der Staatsrat einen Reglementsentwurf ausgearbeitet. Dieser wurde den Verfassungsratsmitgliedern samt der Einladung zur konstitutiven Session übergeben. Dieses Dokument orientiert sich an den geltenden Bestimmungen betreffend den Grossen Rat sowie den neueren Verfassungsratsreglementen, welche in den Kantonen Waadt, Freiburg und Genf eingesetzt wurden. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag, welcher den Beginn der Arbeiten des Verfassungsrates erleichtern soll, wobei er es nach seinem Belieben übernehmen, ändern oder umschreiben kann. Der Verfassungsrat ist nämlich in seinen Aufgaben unabhängig.

Der Staatsrat hat den Mitgliedern des Verfassungsrates zudem verschiedene vorbereitende Dokumente samt einem erläuternden Bericht übermittelt – ebenfalls in Anwendung des Dekrets über den Verfassungsrat. Es handelt sich um Grundlagendokumente insbesondere bestehend aus den derzeit geltenden Bestimmungen der Kantonsverfassung, dem Dekret über den Verfassungsrat, den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Organisation des Grossen Rates, den Beispielen von Verfassungsratsreglementen von anderen Kantonen oder auch den Berichten, Botschaften und den Entwürfen der Verfassungsbestimmungen der letzten Teilrevisionen der Verfassung, welche keinen Erfolg hatten (Reform R21).

Um bei den logistischen Anforderungen keine Zeit zu verlieren, könnten ab dem kommenden 17. Dezember für den Präsidenten und das künftige Generalsekretariat des Verfassungsrates Lokalitäten in der Villa de Riedmatten bezogen werden.

Medienmitteilung

Dokumente