Medienmitteilung

Revision des Gesundheitsgesetzes - Verabschiedung durch den Staatsrat

23/11/2018 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat den Entwurf der Revision des Gesundheitsgesetzes verabschiedet. Die Revision zielt darauf ab, das geltende Recht an die Entwicklung des Bundesrechts anzupassen. Sie verbessert auch eine Reihe von Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Patienten, die Qualität der Versorgung sowie die Beaufsichtigung. Im Zuge der Vernehmlassung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wird die Regulierung von medizinisch-technischen Grossgeräten zwar beibehalten, jedoch nicht mehr für den Austausch bereits bestehender Grossgeräte angewandt. Auch wurde die Möglichkeit zur Einführung einer Gebühr für den Bereitschaftsdienst verworfen. Der Gesetzesentwurf wird vom Grossen Rat in seiner ersten Lesung während des ersten Semesters 2019 behandelt.

Der Vorentwurf des Gesundheitsgesetzes wurde von April bis Juni 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Die Antworten auf die Vernehmlassung befürworten mehrheitlich die Vorschläge zu den Patientenrechten und der Patientensicherheit, der Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen und -institutionen sowie zum Passivrauchen. Sie enthalten jedoch Kommentare zur Regulierung von medizin-technischen Grossgeräten, zum Bereitschaftsdienst sowie zum Lebensende. Der durch den Staatsrat überarbeitete Entwurf berücksichtigt diese Kommentare.

Die Regulierung von medizin-technischen Grossgeräten, welche schon in mehreren Kantonen in Kraft ist (TI, NE, VD, JU, FR), wurde von der Mehrheit begrüsst. Um jedoch verschiedenen Bemerkungen Rechnung zu tragen, wird der Austausch bereits bestehender Grossgeräte nicht bewilligungspflichtig sein und auch die Evaluationskriterien wurden präzisiert. Angesichts des starken Widerstands der Ärzteschaft wurden die Bestimmungen zu den Gebühren für den Bereitschaftsdienst gestrichen. In Bezug auf die Begleitung am Lebensende erinnert der Gesetzentwurf lediglich an den bundesrechtlichen Rahmen, da es der Grosse Rat 2016 in der Motion 2.0107 ablehnte, diesbezüglich Gesetze zu erlassen.

Im Zuge der Vernehmlassung wurden noch weitere Anpassungen vorgenommen und die Rolle der Ombudsstelle Gesundheitswesen präzisiert: eine Unterscheidung zwischen der Ombudsstelle und dem Ombudsmann/der Ombudsfrau wurde vorgenommen; die Ombudsstelle kann ebenfalls eine Mediation durch andere Organe vorschlagen. Die Artikel über das Passivrauchen wurden ergänzt, um den Konsum von erhitztem Tabak, legalem Cannabis sowie E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin an öffentlichen Orten sowie an Orten zum öffentlichen Gebrauch zu verbieten. Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit vor, Pilotprojekte im Bereich der Telemedizin zu entwickeln.

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine gerechte, vernünftige und moderne Gesundheitspolitik, die im Einklang mit dem Bundesrecht sowie der Gesundheitsgesetzgebung anderer Kantone steht. Er ist bestrebt, die jeweiligen 2 / 2

Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe zu respektieren.