Medienmitteilung

Verfassungsratswahl vom 25. November 2018 - Präzisierung für den Fall des Hinschieds eines Verfassungsratskandidaten

19/11/2018 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Am 25. November 2018 wählen die Walliserinnen und Walliser die 130 Mitglieder des Verfassungsrats. Eine Präzisierung muss gemacht werden für den Fall des Hinschieds eines zur Wahl stehenden Kandidaten vor dem Wahltag.

Den Medien ist der Hinschied eines Verfassungsratskandidaten aus dem Bezirk Conthey zu entnehmen.

Nach dem Donnerstag der siebten Woche vor der Wahl darf an den Listen keine Änderung mehr vorgenommen werden (Art. 147 kGPR). Die endgültig erstellten Kandidatenlisten bilden die offiziellen Listen (Art. 148 kGPR).

Für die Wahl der Mitglieder des Verfassungsrats wurden die endgültig erstellten und offiziellen Listen im Amtsblatt vom 12. Oktober 2018 publiziert. Die Stimmzettel, welche jede Bürgerin und jeder Bürger erhalten haben, sind demnach gültig und bleiben es trotz des Todesfalls eines Kandidaten.

Die Kandidatenstimmen, welche dem vor der Wahl verstorbenen Kandidaten gegeben werden, sind gültig und werden als solche vom Auszählbüro gezählt.

Befindet sich ein verstorbener Kandidat am Abend der Wahl unter den Gewählten, wird sein Platz durch den ersten Nichtgewählten eingenommen.