Medienmitteilung

Jahresbericht 2017 zur Abwasserreinigung im Wallis - Allgemein positive Bilanz

07/11/2018 | Dienststelle für Umwelt

Die Leistungsbilanz der Walliser Abwasser­reinigungsanlagen (ARA) verbessert sich. Dies geht aus dem Jahresbericht 2017 zur Abwasserreinigung hervor. Dennoch besteht bei der Behandlung von Phosphor und der Eliminierung von Mikroverunreinigungen weiterhin Handlungsbedarf. Dank des regenarmen Jahres waren die Fremdwasser­mengen zwar geringer, blieben aber immer noch weit über dem schweizeri­schen Durchschnitt. Der Investitionsbedarf für die Erneuerung der Entwässerungsnetze bleibt dementsprechend hoch.

Die Bilanz der Reinigungsleistung der Abwasseranlagen (ARA) bei der Behandlung von Stickstoff und Kohlenstoff hat sich 2017 verbessert. Die für den Gesundheitszustand des Genfersees wichtige Phosphor-Reinigungsleistung hat sich hingegen verschlechtert. Ursache ist eine länger anhaltende Nichterfüllung der Einleitungsanforderungen bei der Regional-ARA Visp. Auf diesen Befund hin leitete der Anlageninhaber provisorische Massnahmen ein.Die Art der Probeentnahme des Abwassers muss überprüft werden und ein ARA-Ausbauprojekt ist zudem in Vorbereitung. Lässt man diese ARA ausser Acht, hat sich die Phosphor-Reinigungsleistung im Wallis gegenüber den Vorjahren generell gebessert.

Prioritäre Aufgabe der ARA-Inhaber bleibt die Überwachung der täglichen Überschreitungen der festgelegten Einleitungsanforderungen. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen sind Massnahmen zur Behebung der Betriebsprobleme oder zur Verminderung der Verdünnung durch Fremdwasser zu treffen.

Trotz des regenarmen Jahres besteht das Abwasser, das den kommunalen ARA im Kanton zufliesst, immer noch zur Hälfte aus Fremdwasser (aus Brunnen, Quellen, Entwässerungen und Undichtigkeiten im Netz, Regen, Schneeschmelze usw.). Damit bleibt dessen Anteil weit über dem schweizerischen Durchschnitt von 32 %. Um das Fremdwasser vom Abwasser trennen zu können, müssen die Gemeinden noch grosse Anstrengungen in der Umsetzung ihrer Generellen Entwässerungspläne (GEP) unternehmen. Anzumerken ist, dass 28 Gemeinden ihren GEP erst noch fertigstellen müssen.

Der Kanton Wallis hat diesbezüglich eine Richtlinie für die Festsetzung der kommunalen Abwassergebühren ausgearbeitet, die den Gemeinden in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen wird. Deren Umsetzung wird es den Gemeinden ermöglichen, sich ausreichende finanzielle Mittel zu beschaffen, um den Erhalt einer dauerhaft funktionstüchtigen Abwasserinfrastruktur sicherzustellen.

Die per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzte Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes legt die Kriterien fest, um zu bestimmen, welche ARA künftig in der Lage sein müssen, Mikroverunreinigungen mit Hilfe einer zusätzlichen Verfahrensstufe zu eliminieren. Sechs ARA im Wallis entsprechen diesen Kriterien. Mikroverunreinigungen sind Rückstände von Chemikalien (Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln, Pestiziden etc.), die auch in geringen Mengen die Gewässer belasten können. Die mittlere Reinigungsleistung für Mikroschadstoffe der betreffenden ARA liegt heute bei 17 %, doch das Gesetz fordert einen Wirkungsgrad von mindestens 80 %. Damit sich diese ARA die für eine zufriedenstellende Eliminierung dieser Schadstoffe erforderlichen Einrichtungen beschaffen können, leistet der Bund landesweit Finanzierungshilfen zur Ausstattung von über hundert ARA in der ganzen Schweiz. Für die ARA Briglina-Brig, Martigny, Monthey-CIMO und Siders-Noës sind derzeit entsprechende Planungen in Gang. Mit dem Bau, und das gilt auch für die ARA Sitten-Châteauneuf und Collombey-Muraz, muss bis spätestens am 31. Dezember 2035 begonnen werden, damit Bundessubventionen erteilt werden können.

Der vollständige Bericht ist unter folgender Adresse verfügbar: www.vs.ch/wasser, Rubrik «Abwasserbehandlung».

Medienmitteilung