Medienmitteilung

Autobahnbau A9 – Empfehlungen umgesetzt - Nachprüfungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)

18/10/2018 | Dienststelle für Nationalstrassenbau

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die «Nachprüfung des Projekts Autobahn A9» zur Projektprüfung aus dem Jahr 2016 veröffentlicht. Die EFK hat damals eine Reihe von Empfehlungen abgeben, die laut dem neuen Bericht durch das Amt für Nationalstrassenbau (ANSB) mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zur Zufriedenheit der Kontrollorgane umgesetzt wurden. Ein damit im Zusammenhang stehender Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) teilt die Schlussfolgerungen der EFK. Das ANSB wird die unternommenen Anstrengungen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weiterführen.

Die EFK hat im April 2016 im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A9 eine Projektprüfung beim ANSB durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die Ausschreibungsgrundlagen, die Qualität der Dokumentation über den Baufortschritt und die Prozesse bei Projektänderungen und Leistungsabweichungen untersucht. Die EFK hat im anschliessenden Bericht eine Reihe von Empfehlungen an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) abgeben, wobei das ANSB für deren Umsetzung verantwortlich war (siehe Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 5. Dezember 2016).

Der nun vorliegende Nachprüfungsbericht der EFK kommt zum Schluss, dass diese Empfehlungen umgesetzt worden sind. In den vergangenen beiden Jahren hat das ANSB zusammen mit einer externen Unterstützung ein ausgedehntes Massnahmenpaket erarbeitet und realisiert. Gemäss dem EFK-Bericht 2018 deckt dieses Massnahmenpaket nicht nur die Empfehlungen von 2016 ab, sondern berücksichtigt auch weitere Beurteilungen aus dem Bericht. Die effektive Umsetzung der Empfehlungen der EFK, die sich in einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung einbetten, wird ebenfalls in einem Bericht der GPK für die Novembersession 2018 des Grossen Rates festgehalten. Die GPK hat das Dossier Autobahn A9 und insbesondere den Stand der Umsetzungen der Empfehlungen anhand von Befragungen der Verantwortlichen des ANSB, des ASTRA und der EFK zwischen September 2017 und August 2018 untersucht.

Die Berichte der EFK und der GPK bestärken das ANSB, auch künftig seine Bestrebungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Strukturen und Prozesse weiterzuführen. So wird das ANSB unter Berücksichtigung dieser beiden Berichte die Stelle des technischen Stellvertreters nächstens öffentlich ausschreiben.